Ein Mannheimer Apotheker soll Antigen-Schnelltests bewusst falsch abgerechnet haben. Ihm wird vorgeworfen, seit mehreren Monaten mehr Tests über die kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet zu haben, als tatsächlich durchgeführt wurden. Unterstützung soll er von einem bereits wegen Betrugsdelikten polizeilich bekannten Mann erhalten haben.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen ermitteln wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs im Zusammenhang mit der Abrechnung von Coronatests gegen den 45 Jahre alten Apotheker und einen 36-jährigen Barbesitzer.
Wie im Januar bei der Polizei bekannt wurde, bot der Gastronom offenbar im Eingangsbereich seiner Rottenburger Bar Gästen an, sich selbst zu testen oder testen zu lassen. Allerdings habe es sich laut Polizei nicht um eine zugelassene Teststelle gehandelt, die zur Abrechnung mit der KV berechtigt wäre. Den Gästen wurden, auch wenn sie gar keinen Test vor Ort machten, Testbescheinigungen der Mannheimer Apotheke vorgelegt, die sie ausfüllen sollten.
Skeptischen Gästen wurde den Ermittlern zufolge auf Nachfrage erklärt, es handle sich nur um ein Formular für die Kontaktverfolgung. Es besteht insoweit der Verdacht, dass die in Rottenburg ausgefüllten Testbescheinigungen in der Apotheke in Mannheim zur Abrechnung kamen, obwohl dort keine regulären Tests durchgeführt worden waren.
Am Donnerstagabend durchsuchte die Polizei die Wohnungen der beiden Beschuldigten, die Apotheke in Mannheim und die Gaststätte in Rottenburg. Die beschlagnahmten Unterlagen und sonstige Beweismittel werden jetzt ausgewertet. Die Ermittlungen dauern an.
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