Augenärzte

Verdacht auf Abrechnungsbetrug

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Drei Augenärzte sollen mit falschen Abrechnungen Krankenkassen in großem Stil betrogen haben - sie müssen sich deshalb erneut vor dem Mannheimer Landgericht verantworten. Die Ärzte sollen in Absprache mit einem Pharma-Lieferanten zwischen 1993 und 1998 Bar-Rabatte erhalten haben, die sie den Kassen aber verschwiegen hätten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2004 und 2006 bereits zwei Urteile des Landgerichts zu den Fällen teils aufgehoben und zurückverwiesen.

Die Ärzte waren im Dezember 2002 zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt worden. Sie sollen von einem bereits rechtskräftig verurteilten Pharmahändler Augenlinsen und Medikamente für ambulante Operationen zur Behandlung des Grauen Star erworben und dafür von dem Händler umsatzbezogene Rückvergütungen erhalten haben. Die Kosten für die Linsen und Medikamente sollen die Angeklagten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen geltend gemacht haben - die Rückvergütungen sollen sie aber verschwiegen haben.

Der Pharmahändler war Ende 2004 wegen Beihilfe zur Untreue und zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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