Keine deutsche Gesetzesgrundlage

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Kratom

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Berlin -

Aktuell warnt die Verbraucherzentrale NRW vor dem süchtig machenden Stoff Kratom. Angepriesen wird es im deutschsprachigen Raum gegen Schmerzen, Entzündungen oder Depressionen. Eine Wirkung als Nahrungsergänzungsmittels (NEM) ist nicht belegt; kratomhaltige Mittel sind darüber hinaus in Deutschland nicht legal erhältlich. In vielen Ländern gehört Kratom zu den zu kontrollierenden Substanzen.

Kratom – auch Herbal Speed – bezeichnet die meist pulverisierten Blätter des unter anderem in Thailand, Malaysia und Indonesien wachsenden Kratom-Baumes. Sowohl die Blattdroge als auch die Pulver- oder Kapselform werden auf Online-Plattformen als „natürliche Nahrungsergänzungsmittel“ oder „Legal High“ beworben.

Anwendungsgebiet

Der Verzehr in Pulverform oder als Tee bei Durchfall, Entzündungen, Fieber und Schmerzen, aber auch bei Angst und Depressionen wird mit überlieferten Erfahrungen aus der ostasiatischen Volksmedizin begründet. Einige Sorten sollen zudem eine euphorisierende Wirkung haben.

Wissenschaftliche Belege für den Nutzen von kratomhaltigen NEM gibt es nicht. Eine behördliche Sicherheits- und Wirksamkeitsprüfung für diese Produkte fehlt, denn: Für die Sicherheit ist der Verkäufer respektive der Hersteller verantwortlich. Dadurch gehen Konsumierende ein unkalkulierbares Risiko ein, insbesondere, wenn noch weitere Drogen oder Arzneimittel eingenommen werden. Kratom untersteht in Deutschland derzeit nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Ebenfalls stellt sich die Frage, ob eine EU-Zulassung als neuartiges Lebensmittel für Kratom aussteht.

Im deutschsprachigen Raum weisen Anbietende deshalb darauf hin, dass Kratom nicht für den Konsum geeignet ist. Dennoch verweisen viele Seiten laut Verbraucherzentrale auf Ratgeberseiten. Und das, obwohl unerwünschte Wirkungen wie Übelkeit und Erbrechen, Angst und Schlafstörungen sowie grippeähnliche Symptome bekannt sind.

Die rechtliche Situation

Das Pflanzenpulver war in der EU vor Mai 1997 kein übliches Konsumgut. Aus diesem Grund gilt es als neuartiges Lebensmittel. Um es als potenzielle Lebensmittelzutat zuzulassen, muss die EU es erst auf Sicherheit prüfen. Ein Antrag dafür wurde bislang nicht gestellt. Das EU-Schnellwarnsystem RASFF meldete im Zeitraum Januar bis Mai 2023 allein 15 Warnmeldung bezüglich Kratom.

In Ländern wie beispielsweise der Schweiz, Australien Schweden und den USA zählt Kratom zu den zu kontrollierenden Substanzen. 2021 wurden allein in den USA 207.000 Packungen mit Kratom beschlagnahmt. Insgesamt haben mehr als 30 Staaten – darunter Serbien, Japan und Syrien – eigene Gesetze zur Kontrolle des Kratom-Konsums eingeführt.

Im Thailand war der Besitz und der Konsum von Kratom von 1943 bis August 2021 verboten. Mit der Einführung eines eigenen Gesetzes hat sich dies geändert. Seitdem ist es erlaubt, Kratom anzubauen, die Blätter zu verkaufen und sie zu konsumieren. Der Verkauf und Konsum von Konzentraten bleibt allerdings illegal. Kratom darf darüber hinaus weder online, noch an Minderjährige oder Schwangere verkauft werden.

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