Verbraucherschutz

Keine Hautstraffung durch Hackfleisch

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Berlin -

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor Presseschlagzeilen wie „Richtig Essen erspart das Facelift: Hackfleisch macht die Haut straff“. Solche Aussagen seien fragwürdig. Hintergrund ist eine kürzlich in Kraft getretene gesetzliche Regelung zur Hackfleischetikettierung: Seit Januar muss auf verpacktem Hackfleisch der Kollagen- und Fettgehalt angegeben werden.

Kollagen ist ein Bindegewebs-Eiweiß, das unter anderem in Haut, Knochen, Knorpeln, Sehnen und Bändern zu finden ist, so die Verbraucherzentrale. Ins Hackfleisch gelangt das Kollagen über das dem Muskelfleisch von Natur aus anhaftende Bindegewebe. Kollagen aus Haut und Knochen von Schweinen und Rindern wird unter anderem für die Gelatineherstellung genutzt. Zudem ist es Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln und Pflegeprodukten.

Dass dieses Kollagen aber die Haut straffe, sei zweifelhaft, so die Verbraucherschützer. Wird es über die Nahrung aufgenommen, gelangt es nicht direkt in die Haut, sondern wird im Verdauungstrakt in seine Aminosäurebausteine zerlegt, die wiederum dem Aufbau verschiedener körpereigener Proteine dienen.

Gesundheitsbezogene Angaben zu Kollagen in Lebensmitteln, die sich auf eine verbesserte Hautstruktur und Gelenkgesundheit beziehen, wurden auch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wegen mangelnder wissenschaftlicher Beweise abgelehnt.

Die Verbraucherzentrale weist aber darauf hin, dass die Hackfleischqualität unter anderem vom Kollagengehalt abhängig ist. Ein niedriger Kollagengehalt im Endprodukt spricht für eine hohe Qualität des für die Hackfleischherstellung verwendeten Muskelfleisches. Um eine gleichbleibende Hackfleischqualität zu sichern, wurden in der Folge für mageres Hackfleisch, reines Rinderhackfleisch, gemischtes Hackfleisch mit Schweinefleischanteil und Hackfleisch anderer Tierarten gesetzliche Höchstmengen für den Kollagen- und Fettgehalt festgelegt.

So darf beispielsweise gemischtes Hackfleisch mit Schweinefleischanteil einen maximalen Fettgehalt von 30 Prozent und ein Verhältnis von Kollagen/Fleischeiweiß von 18 Prozent nicht überschreiten. Außerdem ist seit Januar gemäß Lebensmittelkennzeichnungsrecht der Fett- und Kollagengehalt als „Fettgehalt geringer als...“ und „Verhältnis Kollagen/Fleischeiweiß geringer als...“ zu kennzeichnen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat im Einzelhandel überprüft, inwieweit die neuen gesetzlichen Regelungen zur Hackfleischetikettierung bereits in die Praxis umgesetzt wurden. Das Ergebnis: Bis auf wenige Ausnahmen waren auf den Hackfleischverpackungen die vorgeschriebenen Angaben zu finden.

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