Süßungsmittel

Verbraucherschützer warnen vor Stevia

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Ab sofort dürfen in Deutschland Lebensmittel mit dem Süßstoff Stevia verkauft werden. Der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zufolge ist eine tägliche Höchstdosis von vier Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht unbedenklich. Verbraucherschützer warnen, dass vor allem Kinder diese Obergrenze schnell überschreiten könnten.

„Bei einem Kleinkind mit rund 16 Kilo ist die Menge bereits mit einem Joghurt, zwei Kaugummis und einem halben Liter 'Light Limo' überschritten“, warnt Hedi Grunewald, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Kritisch bewertet die Verbraucherschützerin auch den werblichen Zusatz „natürlich“: Das industriell gewonnene Süßungsmittel sei ebensowenig ein Naturprodukt wie klassische Süßstoffe.

Lebensmittel mit den süßenden Extrakten aus den Blättern der südamerikanischen Steviapflanze, den sogenannten Stevioglykosiden, müssen auf dem Etikett gekennzeichnet sein – entweder als Süßungsmittel Stevioglycoside oder Süßungsmittel E 960. Je nach Produkt muss die Lebensmittelindustrie unterschiedliche Grenzwerte einhalten. Das Süßungsmittel kann unter anderem in Milchprodukten, alkoholfreien Erfrischungsgetränken und Konfitüren enthalten sein. Kritiker warnen, Tierversuche hätten ergeben, dass sich Stevia negativ auf die Fruchtbarkeit auswirken könne.

 

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