Spitzensport

UV-Licht ist kein Doping

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Ein Strafverfahren gegen den Erfurter Sportmediziner Andreas Franke wird es nicht geben. Die Staatsanwaltschaft beendete die monatelangen Ermittlungen gegen den früheren Honorararzt des Olympiastützpunktes Erfurt wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Der Mediziner soll das Blut von 28 Athleten mit UV-Strahlen behandelt haben.

Ein hinreichender Tatverdacht bestehe nicht, teilte die Behörde nach Bewertung des gesamten Akteninhalts mit. Franke war vorgeworfen worden, das behandelte Blut in den Körper der Athleten reinjiziert zu haben, was einem Dopingvergehen gleichkomme.

Zwar sieht die Staatsanwaltschaft in der vorgenommenen UV-Bestrahlung eine verbotene Methode. Aber: „Ein zielgerichteter Einsatz zu Dopingzwecken im Sport ist nicht nachweisbar. Vielmehr ist die Einlassung des Beschuldigten, er habe die Methode zur Verbesserung der Immunabwehr angewandt, nicht zu widerlegen“, heißt es in einer Erklärung.

Beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) hieß es, die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft beantworte lediglich die strafrechtliche Frage. „Wie bekannt, ist das sportrechtliche beziehungsweise disziplinarrechtliche Instrumentarium vom Strafrecht unabhängig und weitergehend. Deshalb wird sich das DOSB-Präsidium mit den Vorgängen um den Arzt beschäftigen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen“, sagte Sprecher Christian

Klaue.

 

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