USA

Apotheke: Kein Gift für Todesstrafe APOTHEKE ADHOC, 18.02.2014 15:19 Uhr

Berlin - 

Eine Apotheke aus dem US-Bundesstaat Oklahoma hat sich geweigert, Pentobarbital an die Strafvollzugsanstalten im Nachbarstaat Missouri zu liefern. Das Medikament sollte Medienberichten zufolge für die Hinrichtung eines verurteilten Mörders verwendet werden. Die Anwälte des Mannes hatten der Apotheke mit einer Anzeige gedroht.

Der Mann sollte Ende Februar hingerichtet werden – die Apotheke sollte das Medikament dafür liefern. Die Anwälte des Verurteilten hatten eine Klage gegen die Apotheke eingereicht: Sie hatten argumentiert, die Apotheke sei nicht dazu berechtigt, Pentobarital außerhalb von Oklahoma zu verkaufen.

Die Apotheke hat daraufhin zugestimmt, weder Pentobarbital noch ein anderes Medikament für die Tötung zur Verfügung zu stellen. Daraufhin zogen die Anwälte ihre Klage zurück – die Apotheke habe nicht wissen können, dass das Medikament für eine Hinrichtung verwendet werde.

Die Anwälte des Verurteilten kritisieren, dass es bei einigen früheren Exekutionen Hinweise darauf gegeben habe, dass Pentobarbital bei dem Todeskandidaten schwere, unnötige, andauernde und zudem unmenschliche Schmerzen hervorrufe. Der einzige Lieferant in Missouri habe sich aus diesen Gründen geweigert, das Medikament zu liefern.

Im März 2011 hatte Ohio als erster Bundesstaat Pentobarbital in einer Ein-Gift-Spritze verwendet. Auch in Arizona, Georgia, Idaho, Missouri, South Dakota, Texas und Washington wird das umstrittene Medikament eingesetzt. In den meisten Staaten werden Mischungen aus drei Wirkstoffen verwendet.

Die Strafvollzugsanstalt in Missouri hatte im Oktober angekündigt, nur noch Pentobarbital zu verwenden. Zuvor hatten die Behörden Propofol benutzt, bis Zweifel an diesem Wirkstoff aufgekommen waren.

US-Gefängnisse haben zunehmend Probleme, die Medikamente für Hinrichtungen zu erhalten: Wegen der Anti-Folter-Verordnung, die seit 2005 in der Europäischen Union gilt, können US-Haftanstalten weder das Narkosemittel Thiopental-Natrium noch Pentobarbital aus Europa beziehen. Die Verordnung verbietet zudem auch die Ausfuhr von Amobarbital und Secobarbital.

Der einzige US-Hersteller von Pentobarbital hatte im Herbst 2011 bereits wegen wachsender Proteste die Produktion eingestellt. Als Ersatz wollten einige US-Bundesstaaten das Narkosemittel Propofol einsetzen – doch auch da gibt es Engpässe. Zwischenzeitlich war Fresenius Kabi der einzige Anbieter von Propofol in den USA.

Auch die Strafvollzugsanstalt in Missouri hatte im Jahr 2012 über ein US-Unternehmen Propofol von Fresenius Kabi erhalten. Im Oktober forderte das Unternehmen das Medikament aber zurück. Fresenius hat in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass das Narkotikum nicht an Gefängnisse geliefert werde.