Gericht kippt verkaufsoffenen Sonntag Maria Hendrischke, 14.06.2016 09:00 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht (OLG) in Nordrhein-Westfalen hat den Geschäften in Velbert untersagt, an den für 2016 angesetzten verkaufsoffenen Sonntagen zu öffnen. Diese Regelung gilt bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Gewerkschaft Verdi. Auch Apotheken sind betroffen.
Die Entscheidung betraf bereits die Ladenöffnung am vergangenen Sonntag im Velberter Stadtteil Neviges. Das geplante Kinderfest durfte stattfinden, doch die Öffnung der Geschäfte wurde vom Gericht am Freitag verboten.
Martina Bellers, Inhaberin der Sonnen-Apotheke in Neviges, hatte am Sonntag ohnehin nicht öffnen wollen. In der Vergangenheit habe sie an verkaufsoffenen Sonntagen teilgenommen, doch es habe sich nicht rentiert. Aber für andere Geschäftsinhaber sei der Gerichtsentscheid ärgerlich: „Der verkaufsoffene Sonntag wurde sehr kurzfristig abgesagt; die Händler hatten die zusätzliche Öffnung zu dem Zeitpunkt schon geplant.“
Bellers geht davon aus, dass die verkaufsoffenen Sonntage angesetzt wurden, um den Geschäften von Velbert zusätzliche Einnahmetage zu bescheren. Verdi habe bei dem Antrag nicht beachtet, dass in Velbert wenige Angestellte von Sonntagsarbeit betroffen gewesen wären: „Die meisten Betriebe hier sind so klein, dass sie keine weiteren Mitarbeiter beschäftigen“, so Bellers.
Doch verkaufsoffene Sonntage seien der falsche Weg zu mehr Einnahmen: „Die Innenstädte sterben aus; denn fast jeder kauft inzwischen im Internet“, sagt Bellers. Dort liege die tatsächliche Krux: „Die Gesellschaft muss sich fragen, ob sie die Geschäfte vor Ort benötigt – und mit regelmäßigen Einkäufen unterstützen will“, sagt Bellers.
Die Rechtsverordnung der Stadt Velbert für die verkaufsoffenen Sonntage 2016 bestimmte, dass die Läden in den Stadtbezirken Mitte, Langenberg und Neviges an jeweils vier, insgesamt also zwölf Sonntagen, geöffnet sein dürfen.
Diese Regelung ist laut Oberverwaltungsgericht rechtswidrig: Höchstens elf Sonn- und Feiertage pro Jahr dürfen freigegeben werden. Zudem dürfe die zusätzliche Ladenöffnung an einem Sonntag nicht der Hauptgrund sein, der Besucher in die Stadt ziehe. Stattdessen sollte ein Fest oder Markt der wichtigere Anziehungspunkt sein, was die Stadt nicht ausreichend belegt habe. Für weitere, ab September geplante verkaufsoffene Sonntage soll der Stadtrat nun eine neue, rechtsgültige Verordnung erlassen.