Urteil

Transplantation auch für 72-Jährige

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Eine Krankenkasse muss die Kosten für eine Stammzelltransplantation übernehmen, wenn damit das Leben einer 72-jährigen Patientin gerettet werden kann. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg hervor. Bei einer 72-Jährigen war aus einer Reifungsstörung der Blutzellen im Knochenmark eine akute Leukämie geworden. Das Krankenhaus hielt daraufhin eine Stammzelltransplantation für zwingend erforderlich.

Die Kasse weigerte sich allerdings, die Kosten zu übernehmen, weil das Verfahren für eine Patientin dieses Alters nicht ausreichend erprobt sei. Die Kostenübernahme außerhalb einer klinischen Studie verstoße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Die Richter urteilten anders. Sie folgten dem Gutachten des hinzugezogenen medizinischen Sachverständigen, wonach es für die Patientin keine alternative Therapie mit vergleichbaren Erfolgsaussichten gab. Das Verfahren sei auch bei einer 72-Jährigen kein Experiment. Ohne die Transplantation wäre die Frau nach Einschätzung der Mediziner innerhalb eines Jahres verstorben.

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