Streikverbot für niedergelassene Ärzte dpa, 30.11.2016 16:00 Uhr
Das Bundessozialgericht in Kassel hat das Streikverbot für niedergelassene Ärzte bekräftigt. Ein Streikrecht stehe sogenannten Vertragsärzten nach wie vor nicht zu, urteilte der 6. Senat heute.
Stattdessen könnten die Kassenärzte bei Streitigkeiten mit Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ein Schiedsamt anrufen und dessen Entscheidungen gerichtlich überprüfen lassen. Zudem gebe es keinen Gegner, der rechtlich in der Lage sei, Streikforderungen der niedergelassenen Ärzte zu erfüllen, sagte der Vorsitzende Richter.
Die KV handelt mit den Kassen eine sogenannte Gesamtvergütung für Ärzte aus und reicht dieses Geld an die einzelnen Ärzte weiter. Ein Allgemeinmediziner aus Stuttgart hatte am 10. Oktober 2012 und am 21. November 2012 seine Praxis geschlossen, um an einem Warnstreik von Vertragsärzten teilzunehmen. Daraufhin erteilte ihm die KV einen Verweis. Die Revisionsklage gegen diesen Verweis wies das Bundessozialgericht mit dem Urteil zurück. Der Arzt hatte argumentiert, Vertragsärzte dürften nicht schlechter gestellt sein als Arbeitnehmer oder Beamte.