Bilanzfälschung

Urteil gegen Ex-Kassen-Chefin dpa, 06.05.2009 10:43 Uhr

Kassel - 

Mehr als eine viertel Million Euro muss eine frühere Chefin einer Betriebskrankenkasse (BKK) an ihren ehemaligen Arbeitgeber zahlen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel in dritter Instanz und damit endgültig.

Die Frau hatte 1997 vor einer Fusion mehrerer BKKn die Bilanz gefälscht und mit den schöngerechneten Büchern die Beteiligung ihrer Kasse an der Fusion ermöglicht. Durch die Manipulation erschien das Minus um 5,8 Millionen Euro geringer. Mit der Manipulation konnte die Frau eine eigentlich vorgeschriebene Erhöhung des Beitragssatzes umgehen.

Die neue Betriebskrankenkasse hatte die Frau zunächst als Regionalleiterin beschäftigt. Als der Schwindel aufflog, wurde sie sofort entlassen. Weil ein Schaden von 15,6 Millionen Euro entstanden sei, verurteilte das Sozialgericht Halle/Saale die Frau zu einem Schadensersatz von 265.645 Euro. Das Landessozialgericht von Sachsen-Anhalt sah jedoch eine Mitschuld der Krankenkasse, die die Bücher nicht ausreichend geprüft habe. Die zweite Instanz hatte die Forderung deshalb auf 51.129 Euro gesenkt.

In dritter Instanz stellten die Bundesrichter das ursprüngliche Urteil nun wieder her. Die Krankenkasse treffe keine Mitschuld. Schon der Vorgängerkasse sei durch die Frau ein Schaden entstanden. Die Kasse hätte damals die Beiträge erhöhen müssen, was nur wegen der Bilanzfälschung unterblieb. Nach der Fusion konnte diese Erhöhung nicht mehr umgesetzt werden, die Schuld daran trage allein die Frau.