Künstliche Befruchtung

Urteil: Bundeswehr muss Kosten übernehmen

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Die Bundeswehr muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim die Kosten für die künstliche Befruchtung einer Soldatin übernehmen. Bedingung dafür sei, dass die Frau auf natürlichem Weg kein Kind mit ihrem Mann zeugen könne, berichtete der VGH. Das Urteil vom 2. August ist noch nicht rechtskräftig, weil die Bundesrepublik Deutschland laut Mitteilung Revision eingereicht hat.

Eine Soldatin auf Zeit hatte auf Übernahme der Kosten für die künstliche Befruchtung im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung geklagt. Wegen eines beiderseitigen Verschlusses der Eileiter kann sie auf normalem Weg kein Kind bekommen.

 

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