Urteil

Arzt fälschte BtM-Rezepte APOTHEKE ADHOC, 22.10.2015 11:49 Uhr

BtM-Rezepte gefälscht: Ein Arzt aus Moosburg in Bayern stellte jahrelang Rezepte für erfundene Personen aus, um sich opiathaltige Schmerzmittel zu beschaffen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Er stellte jahrelang Rezepte für fiktive Personen aus: Ein Arzt aus dem bayerischen Moosburg hat Rezepte gefälscht, um sich selbst mit opiathaltigen Schmerzmitteln zu versorgen. Das Amtsgericht Landshut hat ihn nun zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße verurteilt.

Insgesamt 412 Privatrezepte hat die Staatsanwaltschaft zusammengetragen, die sich der Arzt auf den Namen erfundener Personen ausgestellt hat. Um nicht aufzufallen, hat er sie in verschiedenen Apotheken in und um Freising, Erding, Landshut und München eingelöst. Dabei hat er ausschließlich Dolantin 100mg-Injektionslösungen mit dem Wirkstoff Pethidinhydrochlorid bezogen. In den vergangenen vier Jahren habe er für das Betäubungsmittel etwa 14.000 Euro ausgegeben, sagt Richter Alfred Zimmerer.

Aufgeflogen war der Fall bei einer Routinekontrolle, heißt es aus dem Amtsgericht: Die Verwaltung habe Abgabehistorien überprüft und dabei hohe Werte im Bereich der Betäubungsmittel festgestellt. Der ausstellende Arzt konnte daraus ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft Landshut stellte daraufhin Nachforschungen an; der Täter war sofort geständig.

Der verurteilte Arzt erklärte seine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) damit, dass er seit 25 Jahren schwer arbeite und sich diese Beanspruchung körperlich bemerkbar mache. Er habe das Schmerzmittel ausschließlich für den Eigenbedarf geholt und sich nicht damit bereichert. Für den Fall, dass er berufsunfähig werden solle, habe er sich einen Vorrat angelegt.

Richter Zimmerer erkannte diese Art der Eigentherapie nicht an: Der Arzt hätte alle drei Tage Rezepte eingelöst, das „entspricht eher dem Verhalten Süchtiger“, so Zimmerer. Laut BtMG dürfen die Präparate nur eingesetzt werden, wenn ihre Anwendung begründet ist.

Das umfassende Geständnis und die Schuldeinsicht des Arztes wirkten sich strafmildernd aus: Seine Freiheitsstrafe in Höhe von 15 Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, hinzu kam eine Geldstrafe von 3000 Euro. Die Ärztekammer muss nun entscheiden, ob ein Berufsverbot verhängt wird.