Wer auf Auslandsreisen ein ärztlich verordnetes Betäubungsmittel (BtM)
wie Morphin mitnehmen muss, sollte nur mit einer vom Arzt ausgefüllten
Bescheinigung aufbrechen. Bei Touren in die Mitgliedsstaaten des
Schengen-Raums müsse diese Bescheinigung von der zuständigen
Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein, erläutert die
Bundesopiumstelle. Außerdem darf die Menge der mitgeführten Mittel nicht
größer als der persönliche Bedarf für 30 Tage sein.
Sind Reisende außerhalb des Schengen-Raums unterwegs, sollten sie sich vorher bei der jeweils zuständigen Botschaft des Gastlandes in Deutschland nach den Einfuhrbestimmungen erkundigen. International bestehen der Behörde zufolge keine harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von BtM. Einige Länder verlangen demnach zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten die Mitnahme sogar generell.
Grundsätzlich rät die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem „Leitfaden für Reisende“ des International Narcotics Control Board (INCB) ausstellen zu lassen. Diese sollte über die Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise Auskunft geben. Auch sie muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt und unterwegs griffbereit sein.
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