Sonderleistungen

Urlaubsgeld: Jeder Zweite geht leer aus

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Düsseldorf/Frankfurt -

Beim Urlaubsgeld geht jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland leer aus. Die Chancen auf die Sonderzahlung steigen aber deutlich, wenn man in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeitet, wie das WSI-Tarifarchiv der gewerksnahen Hans-Böckler-Stiftung auf der Grundlage einer Online-Befragung von mehr als 28.000 Beschäftigten mitteilte. 71 Prozent der Tarifbeschäftigten erhalten demnach Urlaubsgeld, während es ohne Tarifvertrag nur 38 Prozent sind.

Durchschnittlich können Männer mit 54 Prozent häufiger auf ein Urlaubsgeld rechnen als Frauen (41 Prozent). Arbeitnehmer im Osten (36 Prozent) sind in dieser Frage schlechter gestellt als die Kollegen im Westen mit 52 Prozent. Ähnlich sieht es zwischen Kleinbetrieben (38 Prozent) und größeren Unternehmen aus, wo 65 Prozent die Sonderzahlung erhalten.

Die Höhe des Urlaubsgeldes schwankt stark nach Branchen – zwischen 156 Euro im Steinkohlenbergbau und mehr als 2300 Euro in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie im Westen. Ausgezahlt wird das Geld oft mit dem Mai-Gehalt, es gibt aber keinen allgemeingültigen Zeitpunkt. Im Öffentlichen Dienst sind Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst.

Einen gesetzlichen Anspruch auf den Zuschuss für die Urlaubskasse gibt es nicht. Die Sonderzahlungen können vom Arbeitgeber freiwillig gezahlt werden oder tariflich vereinbart sein. Zahlt der Arbeitgeber regelmäßig, kann ein Anspruch aus Gewohnheit entstehen.

Industriebeschäftigte haben im Schnitt bessere Chancen auf die Sonderleistung als Mitarbeiter in Dienstleistungsberufen. So erhält nach der WSI-Auswertung im Gesundheits- und Sozialwesen gerade einmal ein Viertel der Beschäftigten das Extra-Geld, im Gastgewerbe sind es 34 Prozent. In der Industrie bekommen dagegen knapp zwei Drittel der Mitarbeiter den Nachschlag zur Sommerzeit.

In 11 von 22 Branchen gab es im vergangenen Jahr Zuwächse – zum Beispiel im Bauhauptgewerbe mit einem ausgehandelten Zuschlag von 30 Prozent für die gewerblichen Beschäftigten im Westen. Meist bewegten sich die Erhöhungen aber im Rahmen der allgemeinen Tarifabschlüsse, weil die Zahlung in einem Prozentsatz des Tarifgehalts ausgedrückt wird und so automatisch mit steigt.

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