Krankengeld

Urlaub trotz Krankschreibung erlaubt

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Bezieher von Krankengeld dürfen in den Urlaub fahren und müssen nicht die ganze Zeit zu Hause sitzen. Allerdings sollten sie die Reise vorher von der Krankenkasse genehmigen lassen. Das rät die Landesvertretung Bayern der Techniker Krankenkasse (TK). Ohne vorherige Genehmigung dürfe die Kasse das Krankengeld streichen. „Die Genesung darf durch den Urlaub nicht gefährdet werden“, erklärt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. „Deshalb kann die Krankenkasse den Urlaub verbieten.“

In der Regel sollten Krankenversicherte daher eine ärztliche Bescheinigung der Kasse vorlegen, in der bestätigt wird, dass die Reise unbedenklich für den Versicherten ist. Die Bezieher von Krankengeld müssen außerdem während des Urlaubs erreichbar sein und dürfen keine Termine etwa beim Arzt, bei der Krankengymnastik oder beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen versäumen. Außerdem sollte auch der Arbeitgeber informiert werden, wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer mit Genehmigung der Kasse in den Urlaub geht.

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