Wir suchen das Apotheken-Unwort des Jahres 2019.Foto: APOTHEKE ADHOC
Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG): Gesetzestitel schaffen es ja regelmäßig in unsere Unwort-Auswahl, weil sie so umständlich klingen und oft die Erwartungen der Apotheker enttäuscht wurden. Doch in dem „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sehen viele Betroffene genau das Gegenteil.Foto: Mateusz Tondel
Petitionsausschuss: Die Apotheker kämpfen seit dem EuGH-Urteil 2016 mit wechselnder Intensität für ein Rx-Versandverbot. Nachdem die oberste Standesvertretung schon resigniert hatte, machte sich Pharmaziestudent Benedikt auf den Weg und schaffte es tatsächlich mit seiner Petition für ein angeblich in der Bevölkerung nicht vermittelbares Thema eine halbe Million Stimmen zu sammeln. Jetzt darf er im Bundestag sprechen. Kommt deshalb jetzt das RxVV? Eher nicht.Foto: APOTHEKE ADHOC
Bonpflicht: Im Kampf gegen Steuerbetrug will die Bundesregierung Manipulationen an Kassen verhindern. Bereits ab Januar soll außerdem jedem Kunde ein Bon mitgegeben werden. Aufwand, Umwelt, Kosten – es gibt viel gegen die Bonpflicht einzuwenden, doch das Finanzministerium hat kein Erbarmen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Lieferengpässe: Schlimmer als jemals zuvor – so kommt es vielen Apotheken in diesem Jahr vor. Da ist das Wort Engpass schon fast eine Beschönigung.
Foto: Elke Hinkelbein
Wirkt nicht über den Placebo-Effekt hinaus: Für diese Aussage wurden Homöopathiekritiker von einem Homöopathiehersteller abgemahnt. Der Effekt war größer als erwartet, wenn auch anders als erhofft. Es gab eine Spotthymne von Jan Böhmermann (inklusive ADHOC-Zitat) und einen Satirepreis.Foto: Elke Hinkelbein
Securpharm-Scannercheck: Securpharm soll die Abgabe sicherer machen, da jede Packung individuell verfolgt werden kann. Doch bei Problemen – falsche Packung hinterlegt – beschwichtigen die Hersteller meist: kein Risiko für die Arzneimittelsicherheit. Das ist an sich ja tröstlich, nur wozu dann der Aufwand? Zum Beispiel: den Scanner einem Sprachtest unterziehen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Telematik-Infrastruktur: Kein Konnektor ohne TI-Anschluss und ohne TI kein E-Rezept. Die Apotheker müssen technisch hochrüsten. Nur wann und mit wem? Und werden die Kassen wirklich wie versprochen die Kosten übernehmen?Foto: CGM
E-Rezept-Pilotprojekt: Es sind zwar nicht 52 Pilotprojekte zum E-Rezept, wie es zwischenzeitlich hieß. Aber es sind viele und vor einigen Allianzen lassen die Apotheker weitgehend außen vor. Die ABDA kämpft derweil noch für den Exklusivitätsanspruch ihrer WebApp.Foto: APOTHEKE ADHOC
Wir wollen uns nicht mehr verkämpfen: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte lange am Rx-Versandverbot als Antwort auf das EuGH-Urteil zu Rx-Boni festgehalten. Irgendwann musste er einsehen, dass es das RxVV mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht geben wird. Deshalb wollte er sich dafür nicht mehr „verkämpfen“. Wenig später hatte Pharmaziestudent Benedikt Bühler Erfolg mit seiner RxVV-Petition.Foto: Mateusz Tondel
Impfapotheker: Apotheker dürfen in Modellregionen demnächst Grippeschutzimpfungen geben. Die wenigsten wollen das und befürchten, von den Ärzten gehasst und von den Krankenkassen ausgenutzt zu werden.Foto: Elke Hinkelbein
Apothekenplattform: Das Amazon des kleinen Mannes – die eigene Plattform. Bislang scheint die Nachfrage beim Kunden noch nicht übermäßig groß zu sein, aber das kann sich natürlich jeden Tag ändern.Foto: Jens Oellermann
Mogelquittung: Damit auch Privatversicherte Rx-Boni von DocMorris bekommen können, müssen sie ihre Versicherung betrügen. Denn die PKV erstattet nur die tatsächliche Leistung. Dafür hat die findige Versandapotheke das System der doppelten Quittung erfunden, eine mit Bonus für den Kunden, eine ohne zur freien Verfügung. Gerichtlich untersagt.Foto: APOTHEKE ADHOC
PTA-Reformgesetz: Wie lang soll die Ausbildung sein? Welche zusätzlichen Kompetenzen sollen PTA bekommen? Diese Fragen zogen sich dieses Jahr gefühlt ewig hin.Foto: Elke Hinkelbein
Temperaturführung: Künftig sollen sich auch Versandapotheken ein bisschen um die Temperatur der Arzneimittel in den von ihnen verschickten Päckchen interessieren. Aber die Regelung ist so weich, dass in Heerlen niemand ins Schwitzen kommt.Foto: APOTHEKE ADHOC
Taschentuch und Traubenzucker: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mal wieder mit Rx-Boni befasst. Und plötzlich hieß es, dass Apotheken keine Taschentücher oder Traubenzucker mehr abgeben dürfen, wenn der Kunde ein Rezept einlöst. Ist aber nicht so. Oder doch?Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -
Wir suchen das Unwort des Jahres 2019. Welcher Begriff oder Ausdruck hat Sie im vergangenen Jahr besonders genervt? Klicken Sie sich durch unsere Galerie! Abstimmen können Sie hier und danach sofort den aktuellen Stand sehen!
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