Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat für das Wochenende vor extremen Unwettern gewarnt. Samstagnachmittag werde ein Starkschneefallgebiet vom Nordwesten bis in den Osten erwartet, das sich weiter verstärken sollen. Die Apotheken sind gelassen.
Die Kaltluft im Norden und Nordosten trifft auf milde Meeresluft im Südwesten - diese Temperatur- und Luftdruckgegensätze verschärfen sich laut DWD bis zum Samstagabend noch erheblich. Die Brockenblick-Apotheke in Wernigerode sieht die Ankündigung gelassen: „Wir sind das gewohnt“, sagt Mitinhaberin Sandra Sulkowski-Tamke. Die Centerapotheke profitiert vom Vermieter: Die Abläufe wie Schneeräumung laufe gut, die Parkplätze werden immer geräumt.
Die Pharmazeutin erwartet ein ruhiges Wochenende. „Die Leute hier wissen, wie man sich bei Schnee verhält. Die meisten bleiben zu Hause. Wir haben dann eher weniger Kunden“, sagt Sulkowski-Tamke. Sie fühle sich gut vorbereitet, anders sehe das vielleicht in Betrieben aus, die nicht soviel Schnee gewohnt seien.
Auch an der Küste ist die Stimmung entspannt: Apothekerin Julia Elisabeth Kruggel betreibt die Louisen-Apotheke auf der Nordseeinsel Amrum. „Wir sehen der Wetterankündigung gelassen entgegen.“ Verbarrikadiert werde die Apotheke nicht. „Angekündigte Stürme pusten zwar, aber wir haben keine Angst, dass etwas wegfliegt.“ Ohnehin sei sie derzeit „ab vom Schuss“. Auf der Insel sei es ruhig. Touristen gebe es wegen der Corona-Auflagen keine. „Februar ist aber auch sonst eher touristenarm.“
Am Samstag gibt es laut DWD von Ostwestfalen bis in den östlichen Mittelgebirgsraum aufkommende Schneefälle, zunächst vor allem im Bergland und nach Osten hin mit Glätte durch etwas Neuschnee. In der Nacht zum Sonntag bis in die Nacht zum Montag werde eine erhebliche Verstärkung der Schneefälle von Süden her erwartet. Ausgegend von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen bis zur Lausitz und zum Erzgebirge soll es bis 40 Zentimeter Neuschnee geben. Der Wetterdienst warnt vor starken Verwehungen und extremen Unwetter.
Apothekeninhaber müssen darum dafür sorgen, dass sich niemand in der Apotheke und drumherum verletzt. Dazu gehört die Räumung verschneiter Wege oder Parkplätze. Die Zugänge zur Apotheke müssen zu den Zeiten des „allgemeinen Verkehrs“ – werktags zwischen 7 und 20 Uhr – frei sein. Wenn die Apotheke Notdienst hat, muss auch außerhalb dieser Zeiten geräumt werden. Außerdem muss der Eigentümer für ausreichende Beleuchtung der Wege sorgen. Der Gebäudeeigentümer muss Kunden auch vor losen Dachziegeln und herabfallenden Ästen schützen.
Einmal Schneeschippen am Morgen reicht oft nicht aus. Bei starkem Schneefall muss mehrmals gestreut werden. In der Regel reicht es allerdings aus, wenn man den Schnee räumt, sobald es aufgehört hat zu schneien. Eisflächen müssen sofort gebrochen und entfernt werden. Nach Eisregen hat man 40 Minuten Zeit, um den Gehweg zu streuen. Ist der Apothekeninhaber nicht vor Ort, muss er jemand anderen mit der Räumung betrauen.
Mietet der Apotheker die Räumlichkeiten an, kann ihm der Besitzer die Verkehrssicherungspflicht per Mietvertrag übertragen. Meist bedeutet das, dass der Inhaber dafür verantwortlich ist, die Wege nach Schneefall räumen zu lassen. Ist laut Mietvertrag der Hausbesitzer für das Räumen verantwortlich, tut dies jedoch bis zur Öffnung der Apotheke nicht, geht diese Pflicht auf den Apotheker über. Innerhalb der angemieteten Räume haftet der Mieter, also der Apotheker, wenn Kunden oder Lieferanten zu Schaden kommen.
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