Der Fall hat während der Corona-Pandemie Schlagzeilen gemacht: In Zeiten knappen Impfstoffs sollen zwei Ärzte, ein Apotheker und eine Hotel-Mitarbeiterin 2021 in München und Italien Impfaktionen für Beschäftigte eines italienischen Hotels organisiert haben. Jetzt ist der Fall vor dem Amtsgericht München verhandelt worden – und alle Verfahren wurden gegen Geldauflagen vorläufig eingestellt.
Die beiden Mediziner und der Apotheker müssen demnach nun jeweils 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, die Hotelmanagerin 15.000 Euro.
Damit kommen die Angeklagten deutlich günstiger davon als in dem verhängten Strafbefehl, gegen den sie Einspruch eingelegt hatten. Die verhängten Geldstrafen lagen in den bereits um Dezember 2022 verhängten Strafbefehlen zwischen 25.000 und 60.000 Euro. Weil die Angeklagten Einspruch dagegen eingelegt hatten, kam es überhaupt zum Prozess um den Vorwurf der Unterschlagung des Corona-Impfstoffs.
Weil sich das Gericht gemeinsam mit der Anklagebehörde und den Verteidigern direkt nach Beginn des Prozesses zu einem sogenannten Rechtsgespräch zurückgezogen hatte und die Einstellung des Verfahrens das Ergebnis dieses nicht-öffentlichen Gespräches war, bleiben viele Fragen unbeantwortet.
Die wichtigste Frage lautet: War die Aktion denn nun strafbar oder nicht? Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, die zuständig ist, weil dort die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen angesiedelt ist, hatte den Angeklagten Unterschlagung des Impfstoffs vorgeworfen.
Mehr als 100 italienische Mitarbeiter wurden in einem Hotel am Münchner Flughafen und in Italien geimpft – mit Impfstoff, der laut Corona-Impfverordnung eigentlich Menschen mit Deutschland-Bezug vorbehalten war. „Nach einer bayerischen Brotzeit flogen die Hotelmitarbeiter am Nachmittag des 21.5.2021 zurück nach Cagliari“, heißt es von der Generalstaatsanwaltschaft. Die Verteidiger der vier Angeklagten gehen aber davon aus, dass das Ganze nicht strafbar war.
Unklar bleibt nach dem schnellen Ende der Hauptverhandlung auch das Motiv der Ärzte und des Apothekers, die mitmachten. Im Zentrum des Falls steht eine 45 Jahre alte Hotelmanagerin, die laut Staatsanwaltschaft ihren langjährigen Münchner Hausarzt einfach mal fragte, ob er Impfstoff für die Hotelbelegschaft in Italien besorgen kann – „da sie den erforderlichen Impfstoff in Italien nicht beschaffen konnte“, wie der Generalstaatsanwalt sagte. 50 Euro pro Patient soll der Mediziner dafür bekommen haben.
Und laut dem vom Gericht ausgestellten Strafbefehl tat er das dann auch. Der Impfstoff wurde bei einem Münchner Apotheker besorgt, um die umfangreichen Aktionen durchführen zu können, wurde ein zweiter Mediziner zu Hilfe gerufen.
Gegen diese vier hatte das Amtsgericht München Strafbefehl erlassen und Geldstrafen zwischen 25.000 und 60.000 Euro verhängt. Weil die Angeklagten Einspruch gegen die bereits im Dezember 2022 erlassenen Strafbefehle einlegten, kam es nun zum Prozess um die Unterschlagung des Corona-Impfstoffs – bei dem die Angeklagten nun deutlich besser davonkamen.
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