Wegen unerlaubter Abgabe von Methadon hat das Lübecker Landgericht zwei Ärzte zu Bewährungsstrafen von jeweils sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss jeder Mediziner 3000 Euro an eine Suchthilfeorganisation zahlen. Der 63 Jahre alte frühere Leiter der psychiatrischen Abteilung des Johanniterkrankenhauses und ein 57 Jahre alter Oberarzt hatten gestanden, zwischen 2011 und 2016 in einer Methadon-Ambulanz des Johanniter-Krankenhauses in Geesthacht im Kreis Herzogtum Lauenburg die Ersatzdroge an suchtkranke Patienten abgegeben zu haben. Damit hätten sie gegen die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und die Apothekenverordnung verstoßen, sagte der Vorsitzende Richter Kai Schröder zur Begründung.
Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen von sieben beziehungsweise neun Monaten gefordert.
Die Mediziner hatten argumentiert, dass sie mit einem Apotheker zusammengearbeitet hätten. Der habe einen Dosierautomaten in der Ambulanz aufgestellt, dadurch sei eine Art Außenstelle in der Klinik errichtet worden. „Dass entspricht nicht den Vorschriften und das wussten Sie als erfahrene Suchtmediziner auch“, sagte Schröder.
Das Gericht hielt den Angeklagten zu Gute, dass sie sich durch ihre mehr als 2000 Taten nicht bereichert haben. „Sie haben vielmehr Patienten geholfen, die wegen ihrer Sucht als nicht wartezimmertauglich galten. Das müsste eigentlich honoriert werden, doch wegen der Gesetzeslage müssen wir es bestrafen“, sagte Schröder. Auch wenn die Ärzte entgegen der Vorschriften Patienten Methadon mit nach Hause gaben, sei nachweislich niemand zu Schaden gekommen.
Um das Verfahren abzukürzen, hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorab auf Bewährungsstrafen von höchstens neun Monaten für die geständigen Angeklagten geeinigt. Ziel war unter anderem, dass die Angeklagten ihre Approbationen als Ärzte nicht verlieren.
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