Großbritannien

UK: Sterbehilfe-Gesetz präzisiert dpa, 24.09.2009 10:23 Uhr

London - 

Großbritannien hat sein Gesetz zur verbotenen Sterbehilfe präzisiert. Die oberste Anklagebehörde veröffentlichte neue Richtlinien für die Strafverfolgung von Angehörigen, die ihren todkranken Verwandten einen Selbstmord ermöglichen - etwa durch einen Transport in eine Sterbeklinik. Demnach droht Angehörigen eher keine Strafe, wenn sie aus Mitleid handeln, der Patient unheilbar krank ist, einen eindeutigen bewussten Entschluss zum Sterben gefasst hat und die Hilfe des Angehörigen nur gering ausfiel.

Wahrscheinlich ist dagegen eine Strafe, wenn der Patient minderjährig oder geistig nicht zurechnungsfähig ist, wenn der Angehörige Druck ausübt und wenn statt Mitleid finanzielle Motive eine Rolle spielen. Bei einer Verurteilung drohen bis zu 14 Jahren Haft.

Die Klarstellung war notwendig geworden, nachdem eine an Multipler Sklerose leidende Frau, die einen Selbstmord in einer Sterbeklinik der Schweizer Organisation Dignitas in Betracht zieht, einen Sieg vor dem Obersten Gericht des Königreichs errungen hatte. Die Frau hatte sich an das Gericht gewandt, weil Unklarheit bestand, ob ihr Ehemann von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, wenn dieser sie zum Sterben in die Schweiz bringt.

Die Lordrichter befanden, dass die unklaren Kriterien der Strafverfolger und die damit verbundene Unsicherheit über das Schicksal von Hinterbliebenen einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre darstellen.