Ein Leipziger muss wegen eines versuchten schweren Raubüberfalls auf eine Apotheke für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Er hatte im Dezember 2015 versucht, die Merkur-Apotheke im sächsischen Rochlitz zu überfallen. Ein Großhandelsmitarbeiter und Apothekenangestellte hielten den Täter auf.
Der Fall ist nun vor dem Amtsgericht Döbeln verhandelt worden, berichtet die Freie Presse. Der Räuber erklärte, dass er sich ohne vorherige Planung zu dem Überfall entschlossen habe. Eigentlich wollte er an dem Vormittag zu einer Freundin ins benachbarte Geithain fahren, endete aber in Rochlitz. Für Weihnachten und um eine Geldstrafe zu begleichen, habe er Bargeld benötigt. So sei ihm die Idee zum Apothekenüberfall gekommen.
Er betrat am Vormittag des 17. Dezember 2015 mit einem Strumpf maskiert die Apotheke von Inhaber Harry Burkhardt. Obwohl Kunden anwesend waren, forderte der Räuber direkt Bargeld von einer Angestellten. Er würgte sie, als diese seinem Befehl nicht sofort nachkam. Als Kolleginnen der Frau zu Hilfe eilten, flüchtete der Mann ohne Beute. Zum Glück: Er hatte ein Messer bei sich, das er bei dem Überfall aber nicht einsetzte.
Der Außendienstler Tobias Taubert vom Großhändler AEP war während des versuchten Überfalls gerade in der Merkur-Apotheke. Er und zwei Apothekenangestellte verfolgten den flüchtigen Täter. Als sie ihn stellten, griff er eine Mitarbeiterin an, die ihn jedoch mit ihrem Pfeffersprays außer Gefecht setzen konnte. Der Täter konnte festgehalten werden, bis die Polizei eintraf.
Der Täter gilt laut Bericht als alkoholabhängig und hatte zur Tatzeit 2,0 Promille Alkohol im Blut. Daher kann er sich laut eigener Darstellung auch nicht an Einzelheiten des Raubs erinnern. Er streitet ab, die Apothekenmitarbeiterin gewürgt zu haben. Zeugen sagten im Prozess jedoch aus, dass er handgreiflich geworden sei.
Sein Verteidiger hatte für eine zweijährige Haftstrafe plädiert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Doch der Mann ist mehrfach vorbestraft, vorrangig wegen Diebstahls. Zudem hat er bereits eine Haftstrafe verbüßt – wegen räuberischer Erpressung mit vorsätzlicher Körperverletzung. Daher folgte die Richterin Karin Fahlberg dem Antrag der Verteidigung nicht: Der Leipziger muss erneut ins Gefängnis.
Burkhardt hatte sich bei AEP für den Einsatz des Außendienstmitarbeiters bedankt. Ohne seine Unterstützung hätte der Räuber vermutlich nicht gefasst werden können, so der Apotheker.
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