Turboslim: Potenziell tödlich Katharina Brand, 17.11.2023 08:50 Uhr
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz warnt vor „Turboslim“. Im Schlankmacher konnte der gesundheitsschätliche Wirkstoff Sibutramin nachgewiesen werden. Eine Person aus Rheinland-Pfalz hatte die Kapseln via Internet im Ausland bestellt. Der Zoll beschlagnahmte das Präparat bei der Einfuhrkontrolle. Bei „Turboslim“ handelt es sich nach „Black Panther“ bereits um den vierten Sibutramin-Nachweis durch das LUA in diesem Jahr.
Sibutramin war bis 2010 in Deutschland im verschreibungspflichtigen Reductil enthalten. Das Arzneimitteln wurde gegen Adipositas verabreicht – unter ärztlicher Aufsicht. Wegen erheblicher Nebenwirkungen ist der Appetitzügler weltweit verboten. Sibutramin kann unter anderem zu Herzrasen, Kopfschmerzen, reversiblen Gedächtnisstörungen und Schlaflosigkeit führen. Bei einer gleichzeitigen Einnahme mit Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Weltweit sind mindestens 49 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Arzneistoff bekannt.
Das LUA weist in Abnehmpräparaten regelmäßig gesundheitsschätzliche Substanzen nach. Es rät grundsätzlich vom Kauf von Schlankheitspillen aus dem Internet ab.
Falschinformationen auf der Verpackung
Durch die Verpackungsaufschrift „100 Prozent herbal“ suggeriert „Turboslim“ dem Anwendenden, ein rein pflanzliches Mittel zu sein. Darüber hinaus will der Zusatz „Side effects: None“ eine falsche Unbedenklichkeit garantieren. Dass das Präparat einen hochwirksamen, verbotenen Wirkstoff enthält, wird auf der Verpackung verschwiegen.
Das ist eine lebensgefährliche Falschinformation, da nicht angegeben wird, wie viel Arzneistoff überhaupt enthalten ist. Besonders kritisch hierbei: Die illegal über das Internet vertriebenen Präparate enthalten oftmals deutlich mehr Sibutramin als die vor 2010 noch legalen Arzneimittel gegen Adipositas.
Das Präparat ist in Deutschland nicht zugelassen und darf somit nicht vertrieben werden. Sein Handel ist nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.