Silikonskandal

TÜV wegen Implantaten vor Gericht

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Im Skandal um Billig-Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) hat PIP-Gründer Jean-Claude Mas zugegeben, den TÜV Rheinland systematisch getäuscht zu haben. Dennoch steht das Prüfunternehmen im Februar in Frankreich vor Gericht.

„Es gibt einen Termin am 2. Februar vor dem Handelsgericht in Toulon“, sagte ein TÜV-Sprecher am Freitag in Köln. „Wir werden dort unsere Position darlegen: Wir halten die Klage für unzulässig und substanzlos.“ Im Auftrag von drei Unternehmen, die Implantate der Firma PIP vertrieben haben, hat der Anwalt Olivier Aumaitre Klage gegen die Prüfstelle eingereicht. „Entweder hat sich der TÜV strafbar gemacht, indem er nicht kontrollierte, woraus die Implantate in Wahrheit bestanden, oder er hat seine Arbeit irgendwie gemacht, aber nicht korrekt“, sagte Aumaitre dem Magazin Focus.

Der TÜV Rheinland war lange Zeit für die Zertifizierung der Silikon-Implantate zuständig. Bereits im vergangenen Februar hatte die Firma ihrerseits in Marseille Strafanzeige gegen PIP erstattet. „Wir wurden von PIP getäuscht, da bei den Kontrollen unserer Experten vor Ort das zugelassene Silikon und die korrekten Dokumente präsentiert wurden“, sagte der TÜV-Sprecher. PIP habe dann Änderungen an der Silikonfüllung vorgenommen, ohne den TÜV Rheinland darüber zu informieren.

 

 

Laut Informationen der französischen Nachrichtenagentur AFP hat PIP-Gründer Jean-Claude Mas hat die vorsätzliche Täuschung der deutschen Prüfstelle bereits zugegeben. Bereits von 1993 an habe er den Auftrag ausgegeben, die Wahrheit vor dem TÜV zu vertuschen. „Der TÜV hat seinen Besuch zehn Tage vorher angekündigt“, erklärte Mas laut Vernehmungsprotokoll. Um den Betrug zu vertuschen, habe er „routinemäßig“ alle verräterischen Dokumente und Container vor den Prüfern verstecken lassen.

„Ich wusste, dass dieses Gel nicht anerkannt war, aber ich habe es absichtlich gemacht, weil das PIP-Gel günstiger und von besserer Qualität war“, sagte Mas den Ermittlern. Von dem nicht zugelassenen Gel gehe aber keinerlei Gesundheitsgefahr aus, behauptet Mas weiterhin. Nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten im Jahr 2010 habe der TÜV Rehinland das erteilte CE-Zertifikat sofort ausgesetzt.

Nach eigenen Angaben war das deutsche Prüfungsunternehmen für die sogenannte Konformitätsbewertung nach der europäischen Richtlinie für Medizinprodukte zuständig. Dabei handele es sich nicht um eine Produktprüfung der Implantate selbst, sondern um eine Prüfung der Produktunterlagen sowie des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers.

In Frankreich waren bis Ende des vergangenen Jahres 20 Frauen an Krebs erkrankt, die Billig-Brustimplantate des Herstellers PIP eingesetzt bekommen hatten. Ein Zusammenhang wird befürchtet, ist aber nicht bewiesen. Weltweit sollen zwischen 400.000 und 500.000 Frauen minderwertige Silikonkissen des Herstellers tragen. In Deutschland wurden bislang 19 Fälle von gerissenen Implantaten, aber im Gegensatz zu Frankreich keine Krebserkrankungen bekannt.

 

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