Einen Albtraum durchlebte eine junge Apothekenmitarbeiterin im oberbayerischen Moosburg. Sie fiel auf ein Trickbetrügerpaar herein. Am Ende fehlten 200 Euro in der Kasse.
Das Paar um die 30 besuchte gegen 17.45 Uhr die Ursula-Apotheke am Stadtplatz. Dort kauften die beiden eine Packung Traubenzucker und wollten anschließend noch einen 50-Euro-Schein gewechselt bekommen. Dabei hatten sie einen Sonderwunsch: Es durfte nur eine Banknote mit einem bestimmten Anfangsbuchstaben der Euro-Kontrollnummer sein. Die Angestellte konnte keinen passenden Geldschein auftreiben.
Der weibliche Part des Duos wollte daraufhin zwei 10-Euro-Scheine in einen 20-Euro-Schein tauschen lassen. Das konnte ihr die Angestellte erfüllen. Der Tagesabschluss ergab wenig später einen Fehlbetrag von 200 Euro. Es sei denkbar, dass die Verwirrung der Angestellten ausgenutzt worden sei, um in einem unbemerkten Moment in die Kasse zu fassen, so Polizeichef Christian Bidinger.
Apothekenbesitzerin Edith Schmid kam erst später dazu. Sie hat volles Verständnis für ihre Mitarbeiterin, die fix und fertig gewesen sei: „Sie ist jung und noch nicht so lange dabei.“ Die kleine Apotheke ist die Filiale der wesentlich größeren Marien-Apotheke. „Das gehört jetzt zu ihrem Erfahrungsschatz“, so Schmid. „Das passiert ihr sicher so schnell kein zweites Mal.“
Gerade in der hektischen Vorweihnachtszeit gehöre versuchter Wechselgeldbetrug immer wieder zum Geschäft, so die Inhaberin. „Da wird das Kleingeld hingezählt und verlangt, auf einen Schein herauszugeben.“
Die gesuchten Tatverdächtigen wurden wie folgt beschrieben: Der Mann war etwa 30 bis 35 Jahre alt, zirka 1,80 Meter groß und schlank, schwarzer Vollbart. Er trug einen hellgrauen Mantel. Die Frau war etwa 30 Jahre alt, rund 1,60 bis 1,65 Meter groß, karamellfarbene lange Haare, normale Figur, dunkler Teint. Sie trug eine khakigrüne Jacke und einen dunklen Schal. Beide Personen seien „Südosteuropäer“ und hätten gebrochenes Englisch gesprochen.
Die Polizei warnt ausdrücklich davor, auf solche Wechselgeschäfte einzugehen: „Lehnen Sie diese konsequent ab, wenn wie im konkreten Fall die Sinnhaftigkeit infrage gestellt werden kann und verständigen Sie die Polizei.“
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