Ärzte wegen Totschlags angeklagt dpa, 24.07.2015 19:20 Uhr
Eineinhalb Jahre hat die Staatsanwaltschaft wegen des Transplantationsskandals an der Uniklinik Leipzig ermittelt. Jetzt steht für sie fest: Zwei Ärzte habe sich des versuchten Totschlags schuldig gemacht.
Die Staatsanwaltschaft hat wegen des Transplantationsskandals am Universitätsklinikum Leipzig Anklage gegen zwei ehemalige Oberärzte erhoben. Den Medizinern werde gemeinschaftlicher versuchter Totschlag in 31 Fällen vorgeworfen, teilte die Anklagebehörde am Freitag mit. Das Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Chefarzt der Transplantationsklinik wurde dagegen eingestellt. Die Mauscheleien bei den Lebertransplantationen in Leipzig waren Anfang 2013 bekanntgeworden.
Für die Staatsanwaltschaft stehe fest, dass die Oberärzte 2010/11 systematisch falsche Angaben veranlasst hätten. Sie wiesen demnach Mitarbeiter an, die Frage nach einer Dialyse zu bejahen, so dass die Patienten auf den Wartelisten für eine Lebertransplantation nach vorn rutschten. 23 Patienten erhielten tatsächlich schneller eine Leber. Damit sei billigend in Kauf genommen worden, dass andere todkranke Patienten übergangen wurden.
„Ein solches bewusstes und aktives Vereiteln fremder Rettungsbemühungen ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft grundsätzlich als versuchtes oder vollendetes Tötungsdelikt zu bewerten“, erklärte die Behörde. Dass einer der übergangenen Patienten wegen des Verhaltens der Leipziger Ärzte starb, sei aber in keinem der Fälle sicher zu belegen gewesen.
Die beiden Oberärzte hätten sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der frühere Chefarzt hatte jegliche Kenntnis der Manipulationen bestritten. Ihm sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, dass er die Klinikmitarbeiter zu den Falschangaben angehalten hat, hieß es.
Auch an anderen deutschen Kliniken wurden in der Vergangenheit Auffälligkeiten bei der Organvergabe festgestellt, etwa am Münchner Krankenhaus rechts der Isar und an der Uniklinik Göttingen. Das Landgericht Göttingen sprach im Mai einen Leberchirurgen vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei. Auch er soll seine Patienten auf dem Papier kränker gemacht haben, als sie tatsächlich waren. Aber das sei zum Zeitpunkt der Manipulationen nicht strafbar gewesen.