Transplantationsmedizin

Vergleich im Streit um Spenderorgan dpa, 20.12.2013 15:11 Uhr

Berlin - 

Der Herzpatient aus dem Irak, der wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht auf eine Transplantationsliste gekommen war, hat sich mit der Klinik auf einen Vergleich geeinigt. Die Transplantationsklinik im nordrhein-westfälischen Bad Oeynhausen zahlt dem 62 Jahre alten Flüchtling 5000 Euro. Im Gegenzug verzichtet der Kläger auf seine Forderung nach Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Der Mann ist inzwischen auf der Warteliste der Uniklinik Münster.

Damit gab es vor dem Landgericht Bielefeld keine grundsätzliche Entscheidung über die Richtlinien der Bundesärztekammer, auf die sich die Klinik berufen hatte. Patientenschützer hatten die Richtlinien kritisiert. Sie seien so unscharf formuliert, dass bei der Anwendung pure Willkür herrsche.

Die Klinik betonte, die Zahlung der Summe sei kein Schuldeingeständnis. Man wolle nur einen jahrelangen Prozess vermeiden. Es gehe ausschließlich um das Wohl das Patienten. In diesem konkreten Fall sei nicht sichergestellt gewesen, dass der Mann jederzeit und zuverlässig in seiner Sprache hätte beraten werden können. Missverständnisse bei der Beratung hätten aber dessen Leben gefährden können.