Transplantationsmedizin

Ohne Deutschkenntnisse kein Spenderorgan?

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Berlin -

Darf man einem Menschen wegen mangelnder Sprachkenntnisse eine lebensrettende Herztransplantation verweigern? Die Ärzte des Herz- und Diabeteszentrums in Bad Oeynhausen (HDZ) haben diese Frage zumindest teilweise bejaht und Hassan Rashow-Hussein im Frühjahr 2010 nicht auf die Warteliste für Spenderorgane gesetzt.

Wegen gravierender Verständigungsprobleme sei zweifelhaft, ob der Patient aus dem Irak die ärztlichen Vorgaben für die Vor- und Nachbehandlung verstehen und konsequent umsetzen würde, hieß es. Der 62-jährige Iraker erfülle damit nicht die nötigen Voraussetzungen für eine Transplantation, begründeten die Mediziner ihre Entscheidung. Doch Rashow-Hussein wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren. Der Iraker verklagte die Klinik und verlangt ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Nun muss das Landgericht Bielefeld entscheiden. „Sie haben mir Hoffnungen gemacht und mich am Ende fallen lassen. Ich finde, dass ich von dem Krankenhaus menschlich und gesundheitlich im Stich gelassen worden bin“, teilt Rashow-Hussein schriftlich über seinen Anwalt mit. Interviews gibt er angesichts des gerichtlichen Verfahrens im Moment keine. Morgen beginnt der Prozess.

„Es muss sichergestellt sein, dass der Patient nach der Transplantation jederzeit Anweisungen, Ratschläge und Aufklärung von Ärzten und Pflegepersonal in die Tat umsetzen kann“, sagt der Leiter der Herzchirurgie am HDZ, Professor Dr. Jan Gummert. Denn Missverständnisse könnten im schlimmsten Fall tödliche Konsequenzen haben.

Die HDZ-Ärzte berufen sich auf Richtlinien der Bundesärztekammer. Dort heißt es, dass auch sprachliche Schwierigkeiten eine mangelnde Compliance und damit eine Nichtaufnahme auf die Warteliste bedeuten können.

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