Internetversender

Tramadol aus dem Netz ohne Rezept

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Die Rezeptpflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel wird laut einer Untersuchung des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL) von einigen Internetversendern ignoriert. In einem Testkauf hatten 11 von 18 Anbietern entsprechende Medikamente ohne Vorlage einer ärztlichen Verordnung geliefert. Zwei Anbieter belasteten zwar die Kreditkarte, versendeten aber keine Ware.

Bestellt wurden Medikamente mit den Wirkstoffen Tramadol, Diazepam und Lorazepam. Die Versender stammten unter anderem aus den Niederlanden, Großbritannien, Indien, Argentinien und Ägypten. Alle untersuchten Arzneimittel waren den Angaben zufolge in Bezug auf Verpackung oder Tabletten minderwertig. Einige Tabletten wurden lose ohne jede Beschriftung in einem Plastiktütchen geliefert. Bei allen fehlte ein deutschsprachiger Beipackzettel. Einige Tabletten waren porös, zerbröckelten leicht oder waren verfärbt. Eine Probe enthielt zu wenig Wirkstoff.

„Erschreckend ist, dass eine Lieferung aus einer holländischen Apotheke kam“, sagte Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, wissenschaftlicher Leiter des ZL. Denn die Niederlande gelten wie Großbritannien, Tschechien und Island nach der Länderliste des Bundesgesundheitsministeriums als sicheres Drittland. Die Lieferung des Medikaments aus Holland erfolgte nach der Beantwortung eines Fragebogens. Diese Simulation einer ärztlichen Beratung wurde dem Kunden zudem in Rechnung gestellt.

Auch die Polizei hat vor gefälschten Arzneimitteln aus dem Internet und unseriösen Online-Anbietern gewarnt . „Viele Verbraucher bewegen sich zu unbedarft im Netz und geraten dabei auch an Betrüger, die dort gefälschte oder minderwertige Arzneimittel veräußern“, teilte die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes mit.

In einer speziellen Broschüre für Senioren rät die Polizei, nicht bei Anbietern zu bestellen, die verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept verkaufen oder Medikamente anbieten, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Vorsicht sei geboten, wenn es auf der Internetseite „Onlineberatungen“ zu Gesundheitsfragen gibt, die die ärztliche Verordnung ersetzen sollen. Skepsis sei auch bei Seiten angebracht, auf denen kein Apotheker zur Beantwortung von Fragen genannt werde.

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