Urteil

Tödlicher Behandlungsfehler

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Nach dem Tod einer 74-jährigen Patientin wegen eines Behandlungsfehlers müssen zwei frühere Assistenzärzte der Kreisklinik Dachau insgesamt 5.000 Euro Geldbußen zahlen. Das Landgericht München II stellte am Dienstag das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung in zweiter Instanz unter der Zahlungsauflage ein. Ausschlaggebend für die Einstellung war die lange Dauer des Verfahrens.

Die Patientin war im September 2000 infolge einer Knochenmarkzerstörung durch ein weit überdosiertes Chemotherapeutikum gestorben. Die beiden Mediziner hatten das vom Hausarzt verschriebene Methotrexat nicht wie angegeben wöchentlich, sondern täglich verabreicht. Das hatte laut dem Gutachten des Rechtsmediziners Professor Wolfgang Eisenmenger die Zersetzung des Knochenmarks zur Folge, die wiederum zu Blutungen und zuletzt zu einer tödlichen Lungenentzündung führte.

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