Die Strafe von fünf Jahren Haft wegen einer tödlich verlaufenen Penisvergrößerung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Solingers gegen das Urteil des Wuppertaler Landgerichts zurückgewiesen, wie der BGH heute in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den damals 46-Jährigen Ende August 2023 wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen.
Bei einer der Injektionen von Silikonöl in das Geschlechtsteil eines „Patienten“ war Öl in die Blutbahn gelangt. Es kam zu einer Blutvergiftung, die nach mehreren Monaten Leidenszeit schließlich im Februar 2020 zum Tod des damals 32 Jahre alten Opfers führte.
Der Angeklagte, der weder Arzt noch Heilpraktiker ist, sondern Restaurant-Fachmann, hatte dem 32-Jährigen laut Urteil vorgetäuscht, die notwendige Qualifikation für die Behandlung zu besitzen. Außerdem hatte er über die Art des verwendeten Silikonöls falsche Angaben gemacht.
Der Angeklagte hatte argumentiert, er habe die Spritzen auf ausdrücklichen Wunsch des späteren Opfers gesetzt. Da das Opfer aber in entscheidenden Punkten getäuscht worden sei, habe keine frei verantwortliche Entscheidung vorgelegen, befand das Gericht. Zudem sei die Behandlung potenziell lebensgefährlich und damit rechtlich sittenwidrig gewesen. Der Restaurant-Fachmann hatte die Silikon-Behandlungen gegen Geld im Internet angeboten.
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