Die juristische Aufarbeitung des tragischen Zwischenfalls in der Kölner Heilig-Geist-Apotheke ist noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, die Ermittlungen dauern an.
Die Staatsanwaltschaft hat beim Institut für Rechtsmedizin der Uni Köln ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. „Welchen Inhalts, möchte ich mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht sagen“, so Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Nach dem Abschluss muss das Gutachten einem Verteidiger noch zur Kenntnis und Stellungnahme zugeleitet werden. „Insofern dauern die Ermittlungen an. Wann sie abgeschlossen sein werden, vermag ich noch nicht zu sagen.“
Laut Kölner Stadt-Anzeiger soll das Gutachten neue Erkenntnisse zur zeitlichen Abfolge des Falls bringen. Mit dem Befund sei erst in einigen Wochen zu rechnen. Dies könne zu veränderten rechtlichen Konsequenzen in dem Fall führen, so Bremer gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger.
Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen gegen zwei Angestellte der Apotheke aufgenommen, diese dauern noch an. Es geht um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung: Laut Staatsanwaltschaft hatten sie die Verunreinigung der Glukose-Mischung durch einen Verwechslungsfehler verursacht. Ursprünglich sollten die Ermittlungen im März abgeschlossen werden.
In der Apotheke war im September einer schwangeren Frau ein verunreinigtes Glukose-Gemisch ausgegeben worden. Die werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind starben nach der Einnahme der toxischen Mischung.
Die beiden Mitarbeiter hatten während der Ermittlungen umfangreiche Auskünfte gemacht, die Tat an sich aber abgestritten. Zuvor hatte eine 20-köpfige Mordkommission versucht, die Geschehnisse zu rekonstruieren. Als wahrscheinliches Szenario gilt, dass der toxische Stoff Lidocainhydrochlorid in einem sehr ähnlichen Gefäß gelagert worden sei wie die Glukose. Es deute einiges darauf hin, dass ein Rest des Lokalanästhetikums in einen anderen Glukosebehälter gekippt wurde, da er ebenfalls für Glukose gehalten wurde, erklärte Bremer.
Alle drei Apotheken wurden zwischenzeitlich auf Anweisung des NRW-Gesundheitsministeriums geschlossen. Nachdem die ermittelnde Staatsanwaltschaft ein vorsätzliches Verbrechen ausschließen konnte, durfte Inhaber Dr. Till Fuxius seine Betriebe im Oktober wieder öffnen. Seit November dürfen in seinen Betrieben auch wieder Medikamente hergestellt werden. Zwei Amtsapothekerinnen bescheinigten ein verbessertes Qualitätsmanagement, was die Erlaubnis ermöglichte.
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