Ein Heilpraktiker aus dem niederrheinischen Brüggen muss sich wegen des Todes von drei Krebspatienten vor dem Landgericht in Krefeld verantworten. Mit einer ungenauen Waage soll er tödlich überdosierte Infusionen hergestellt und verabreicht haben. Das Gericht habe die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung geprüft und zur Verhandlung zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Termine stünden noch nicht fest.
Der 60-jährige Angeklagte muss sich darüber hinaus wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verantworten. Der Heilpraktiker hatte den Schwerkranken laut Anklage eine erheblich überdosierte Infusionslösung verabreicht, weil er für die Herstellung der Infusion eine Waage benutzt habe, die für solche Kleinstmengen ungeeignet gewesen sei. Dadurch habe er den Wirkstoff um das Drei- bis Sechsfache zu hoch dosiert. Zwei Frauen und ein Mann starben.
Der Heilpraktiker hatte sich zu den Vorwürfen umfangreich eingelassen und den Ermittlern mehrere Tage lang Rede und Antwort gestanden.
Er hatte Krebspatienten mit dem experimentellen Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) behandelt. Dieser ist bislang nicht als Arzneimittel zugelassen, eine Anwendung ist aber nicht grundsätzlich verboten. Allerdings sei bei der Verabreichung besondere Sorgfalt erforderlich, weil bereits bei einer geringen Überdosierung schwere oder sogar tödliche Nebenwirkungen zu erwarten seien, argumentiert die Staatsanwaltschaft.
Insgesamt hatten die Ermittler rund 70 Todesfälle untersucht. Die Praxis im deutsch-niederländischen Grenzgebiet wurde vor allem von niederländischen Patienten aufgesucht.
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