Vorwurf fahrlässige Tötung

Tod nach Behandlungsfehler: Arzt vor Gericht

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Berlin -

Nach dem Tod einer 19 Jahre alten Patientin muss sich ein Arzt seit Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Trier verantworten. Die Anklage wirft dem Mediziner vor, die Frau vor acht Jahren in einem Krankenhaus in Hermeskeil (Kreis Trier-Saarburg) falsch behandelt und somit den Tod der Frau verursacht zu haben.

Der Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie räumt nach Angaben seines Verteidigers Bernhard Debong ein, „dass ihm damals ein fatales Versäumnis unterlaufen ist“. Die Patientin sei Mitte Dezember 2012 als Notfall mit zwei medizinischen sehr ungewöhnlichen Erkrankungen gleichzeitig in die Klinik gekommen, sagte Debong. Das eine sei eine Luftansammlung in der Lunge, ein Pneumothorax, gewesen, den der Arzt laut Gutachten auch „adäquat behandelt“ habe. Die Patientin habe aber auch eine Blutansammlung am Hals gehabt, der sich der Arzt hätte zuwenden müssen: „Und das ist nicht geschehen“, sagte der Anwalt.

Er hätte eine Computertomographie veranlassen müssen; die Frau wäre dann operiert worden. Ohne dieses Versäumnis hätte das Leben der Frau laut Gutachten wohl gerettet werden können, berichtete Debong. Es handele sich um ein „sehr tragisches Geschehen“, unter dessen Folgen der Angeklagte bis heute leide.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war die 19-Jährige mit Atemproblemen und einer Schwellung einer Halsseite in die Klinik gekommen. Der Arzt habe Luftansammlungen im Brustkorb und am Hals diagnostiziert – und nicht erkannt, dass es sich am Hals um eine Blutansammlung gehandelt habe. Er habe eine Thoraxdrainage gelegt, um Luft aus dem Brustkorb zu saugen und dabei versehentlich einen Teil des Brustfells durchstoßen und die Arm-Kopf-Vene der Frau verletzt. Später sei es zu massiven Einblutungen gekommen.

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