Neue Meldepflichten und strengere Vorgaben für Bauern und Tierärzte sollen den umstrittenen Einsatz von Antibiotika in der Tiermast spürbar eindämmen. „Diese Maßnahmen werden dazu führen, dass die Therapiehäufigkeit in den Betrieben insgesamt sinkt“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU). Nach einer Gesetzesänderung, die heute in Kraft tritt, müssen Bauern Anwendungen bei Schweinen, Hühnern, Puten und Rindern künftig alle sechs Monate amtlich melden. Die Daten werden bundesweit erfasst und bewertet. Behörden können Prüfungen und Gegenmaßnahmen anordnen.
In der Nutztierhaltung wie in der Humanmedizin seien alle Beteiligten gefordert, einen Beitrag zu leisten, sagte Schmidt. Reduzierung sei „das wirksamste Mittel“ gegen zunehmende Antibiotika-Resistenzen.
In der Kritik stehen vor allem massenhafte Medikamentengaben in großen Mastanlagen mit Tausenden Hühnern oder Schweinen. Antibiotika sollen generell so selten wie möglich verwendet werden, um zu verhindern, dass sie auch bei Menschen nicht mehr wirken.
Aus den Meldungen der Tierhalter soll zu erkennen sein, wenn in einem Stall übermäßig viel Antibiotika eingesetzt werden. Liegt ein Betrieb über dem ermittelten Schnitt, müssen Bauer und Tierarzt gegensteuern – etwa mit Impfungen oder Änderungen bei der Haltung und Fütterung. Notfalls können Behörden das „Ruhen der Tierhaltung“ anordnen.
„In einem kontinuierlichen Prozess erreichen wir Schritt für Schritt die Beschränkung der Antibiotika-Verwendung auf das notwendige Maß“, sagte Schmidt. Ein Zurückfahren auf null sei aber unrealistisch. Denn keinem kranken Tier solle angemessene Behandlung verwehrt werden.
Die Grünen forderten weitergehende Maßnahmen. „Die Art der Haltung macht die Tiere krank“, sagte der Agrarexperte der Grünen-Fraktion, Friedrich Ostendorff. „Wenn sich die Haltungsbedingungen und die Höhe der Besatzdichten nicht ändern, wird der Medikamenteneinsatz weiterhin so groß sein, dass daraus gesundheitliche Risiken durch Resistenzen für uns alle entstehen.“
Unterbunden werden müssten Rabatte für die Abnahme großer Mengen. „Antibiotika sind hochwirksame Substanzen und dürfen nicht im Bonussystem verschleudert werden“, so Ostendorff.
APOTHEKE ADHOC Debatte