Sterbehilfe

Therapieabbruch als Totschlag

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Zwei Ärzte stehen in Magdeburg vor Gericht, weil sie die Behandlung eines schwer kranken Patienten abgebrochen und damit möglicherweise Totschlag begangen haben. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht wirft dem ehemaligen Magdeburger Chefarzt vor, die Versorgung des nach einem Unfall vollständig gelähmten Mannes ohne gerechtfertigten Grund abgebrochen zu haben.

Eltern und Geschwister hatten den Mediziner um das Abstellen der künstlichen Beatmung gebeten, den entscheidenden Schalter legte der Bruder des Patienten um. Der Chefarzt habe angewiesen, den Alarm der Geräte nicht zu beachten. Zudem informierte er ein Bestattungsinstitut über den bevorstehenden Tod.

Der mitangeklagte Stationsarzt soll dem Chefarzt geholfen und dem Patienten ohne medizinische Indikation stark schmerzstillende Medikamente gegeben haben. Wegen umfangreicher Ermittlungen wurde die Tat von Mai 2004 erst im März 2007 angeklagt. Die beiden Mediziner äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Für den nächsten Prozesstag am 18. November kündigte der Verteidiger des ehemaligen Chefarztes eine umfassende Erklärung seines Mandanten an.

Der Patient hatte laut Staatsanwaltschaft bei einem Unfall in England ein Schädel-Hirn-Trauma mit Blutungen im Gehirn erlitten. Wegen einer vollständigen Lähmung war er auf die maschinelle Beatmung angewiesen. Seit April 2003 war er auf der Intensivstation des Neurologischen Rehabilitationszentrums in Magdeburg, sein Zustand verschlechterte sich innerhalb der folgenden Monate. Zunächst sei der Patient noch bei klarem Bewusstsein gewesen, später seien Bewusstseinsstörungen aufgetreten.

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