Angesichts unseriöser Coronatest-Anbieter hat Nordrhein-Westfalen die Bußgeldregeln in seiner Coronateststrukturverordnung verschärft. Wie das Düsseldorfer Gesundheitsministerium am Donnerstag mitteilte, sind ab sofort Bußgelder von bis zu 25.000 Euro möglich, wenn Personen in den Unterlagen oder Listen der Anbieter erfasst werden, ohne dass eine entsprechende Testung stattgefunden hat. Zuvor waren bereits Bußgelder ausdrücklich vorgesehen, wenn Testzeugnisse ausgestellt oder Testergebnisse gemeldet wurden, ohne dass eine entsprechende Testung stattgefunden hatte.
Trotz des Verdachts des Abrechnungsbetrugs in einigen Corona-Schnelltestzentren verteidigte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) den schnellen Ausbau der Testinfrastruktur. Wenn man Tempo und wenig Bürokratie beim Aufbau von Testzentren wolle, könne „man nicht alle Sicherungsmechanismen der Welt einbauen“, sagte Reul am Mittwochabend bei dem Online-Format „WAZ live“. „Dann weiß man eigentlich, dass man auch Risiken einbaut und dass es auch die Chance eröffnet für Menschen, uns zu betrügen.“
Dennoch sei es richtig gewesen so zu verfahren. „Es war wahnsinnig bedeutsam, dass wir ganz schnell, ganz viele solcher Testzentren bekamen. Wenn der Staat die alleine organisiert hätte – ich befürchte, wir wären noch beim Planen“, meinte Reul.
Nun seien aber schärfere Kontrollen und eine konsequente Strafverfolgung wichtig. „Das beste Signal an Leute, die betrügen wollen, ist ja immer: ‚Sei mal nicht so sicher, dass Du nicht erwischt wirst.‘ Und dann wird's teuer“, erklärte der CDU-Politiker.
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