Weihnachten steht vor der Tür und es müssen Präsente für die Liebsten her: Warum den Eltern oder Großeltern nicht mal ein Ginseng-Präparat zur Stärkung schenken? Keine gute Idee, findet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und warnt vor unbedachtem Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) in der Weihnachtszeit.
Der Markt für NEM ist groß: Ginkgo, Ginseng, Glucosamin, Kurkuma oder Goji-Beeren sind nur einige Beispiele. „So mancher Anbieter dieser Produkte verspricht nicht nur Wohlbefinden und Vitalität, sondern suggeriert darüber hinaus echte Hilfe bei vielen Alterszipperlein, von Knieproblemen über Haarausfall bis Vergesslichkeit“, so die Verbraucherzentrale. Deshalb seien auch nur bestimmte gesundheitsbezogene Aussagen zu Vitaminen und Mineralstoffen geprüft und zugelassen, denn gerade im Hinblick auf die Gesundheit werde oft zu viel versprochen.
NEM können laut Verbraucherzentrale problematisch werden, da bei der Einnahme von hoch dosierten Mitteln trotz Einhaltung der vom Hersteller empfohlenen täglichen Verzehrmenge Überdosierungen möglich seien. Vor allem multimorbide Patienten mit Polymedikation sollten aufpassen: „Wer chronisch krank ist oder regelmäßig Medikamente einnehmen muss, sollte Nahrungsergänzungsmittel nicht ohne vorherigen ärztlichen Rat verwenden“, sagt Nicole Wege, Referentin für Lebensmittel der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Wechselwirkungen mit Arzneimitteln seien nicht auszuschließen, das gut gemeinte Geschenk könne so schnell zum „unerfreulichen Bumerang“ werden. Beispielsweise können Goji-Beeren (Bocksdornfrüchte, Lycium barbarum) und deren Zubereitungen mit Vitamin-K-Antagonisten wie Phenprocoumon pharmakodynamisch interagieren. Folgen sind eine Verlängerung der Prothrombinzeit und Blutungskomplikationen, daher ist die gleichzeitige Einnahme kontraindiziert.
Mögliche, allgemeine pharmakokinetische und -dynamische Interaktionen mit Lebensmitteln können beispielsweise leichte Resorptionsbeeinflussungen wie Verzögerung der Magenentleerung und Komplexbildungen sein. Es können aber auch Wirkungsverluste und sogar schwere Nebenwirkungen auftreten. Daher sollten Supplemente als Weihnachtsgeschenk kritisch hinterfragt werden.
NEM sind per Gesetz Lebensmittel und daher nicht zur Heilung und Linderung von Krankheiten bestimmt. Deshalb unterliegen sie den umfangreichen regulatorischen Bestimmungen, die für alle Lebensmittel gelten. § 1 der Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV) definiert, was unter einem NEM zu verstehen ist.
Sie sind dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen und bestehen definitionsgemäß aus Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. NEM liegen außerdem in konzentrierter Form vor und werden beispielsweise in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten in den Verkehr gebracht. Sie werden im Gegensatz zu Arzneimitteln nicht zugelassen, allerdings muss ihr Inverkehrbringen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet werden.
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