Stuttgart

Falscher Falschgeld-Alarm in Apotheke

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Berlin -

Aufregung in der Paracelsus-Apotheke im Stuttgarter Ortsteil Plieningen: Bei der Bankeinzahlung konnte die Geldzählmaschine einen 50-Euro-Schein nicht erkennen. Die Bank vermutete eine Blüte, konnte letztlich aber die Echtheit des Scheins feststellen. Inhaberin Britta Eckhardt ist trotzdem vorsichtiger und lässt Bargeld stärker kontrollieren.

Bei einer Routine-Bankeinzahlung der Apothekeneinnahmen fiel der Bank von Eckardt ein 50-Euro-Schein auf. Er wurde von der Geldzählmaschine nicht erkannt. „Die Bankangestellten vermuteten, dass der Sicherheitsstreifen auf dem Schein nur aufkopiert war“, sagt Eckardt. Eine Fachabteilung prüfte daraufhin den Fünfziger.

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der Schein echt war. Zum Glück, denn sonst wäre Eckardt auf dem Schaden sitzen geblieben: Für eine Blüte gibt es keinen Ersatz. „Mittlerweile hat mir meine Bank die 50 Euro überwiesen“, sagt die Apothekerin. Der Vorfall hat Eckardt aber sensibilisiert. Mit einem Aushang bittet sie Kunden um Verständnis, dass sie nun verstärkt Geldscheine kontrollieren wird.

Besonders häufig werden neben 50- auch 20-Euro-Scheine gefälscht. Von der Bundesbank gibt es Tipps, wie die Echtheit von Bargeld überprüft werden kann. Ein Merkmal ist das Wasserzeichen auf der Vorderseite: Es zeigt das Symbol des Scheins sowie seinen Wert als Ziffer. Die Zahl ist im Gegenlicht heller als das Symbol.

Auch der dünne Sicherheitsstreifen ist schwer zu fälschen. Wird der Schein gegen das Licht gehalten, hebt er sich stark ab. Außerdem steht auf dem Streifen der Wert des Scheins. Der neue Zwanziger und alle größeren Scheine haben als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ein Porträt-Fenster mit Hologramm. Hält man die Banknote gegen das Licht, wird das Fenster durchsichtig. Man erkennt beim Kippen abwechselnd das Symbol und den Wert der Banknote.

Bei Scheinen ab einem Wert von 50 Euro ändert die Ziffer auf der Rückseite außerdem ihre Farbe, wenn das Geld gedreht wird. Zudem ergeben kryptische Symbole auf Vorder- und Rückseite zusammen den Geldwert, wenn der Schein im Gegenlicht betrachtet wird.

Wer wissentlich mit einer Blüte bezahlt, macht sich übrigens strafbar: Bußgelder bis zu 100.000 Euro oder eine Haftstrafe können folgen. Stattdessen müssen möglicherweise gefälschte Scheine der Polizei gemeldet werden.

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