Untersuchungsrisiken

Stumme Aufklärung reicht aus

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Ein Arzt muss Untersuchungsrisiken nicht ungefragt näher erläutern, wenn der Patient einen entsprechenden Aufklärungsbogen unterschrieben hat. Das geht aus einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Nur wenn für den Mediziner offensichtlich sei, dass der Patient den Inhalt des Papiers oder des Aufklärungsgesprächs teilweise nicht verstanden habe, müsse er weitere Erläuterungen geben.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadenersatzklage einer Patientin ab. Bei der Klägerin war es nach einer Herzkatheteruntersuchung zu Gefäßverschlüssen am rechten Unterarm gekommen. Sie argumentierte unter anderem, in dem entsprechenden Aufklärungsbogen den Hinweis auf dieses Risiko nicht verstanden zu haben. Der Arzt hätte sie daher intensiver aufklären müssen. Ihre Zustimmung zur Untersuchung sei mithin hinfällig und der Mediziner schadenersatzpflichtig.

Das OLG schloss sich dem nicht an. Es lägen keine Anhaltspunkte für zu wenig Aufklärung vor. Denn selbst wenn diese unvollständig gewesen wäre, weil sie die Klägerin nicht verstanden hätte, träfe in diesen Fällen den Arzt kein Verschulden und damit auch keine Haftung.

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