Die Freigabe von Marihuana als Arzneimittel würde einer amerikanischen Studie zufolge nicht zu einem höheren Konsum führen. Dies behauptet ein Gutachten, für das Daten aus 24 Jahren und 48 Staaten der USA ausgewertet wurden. Trotz der Analyse der Daten von mehr als einer Million Heranwachsender habe kein Hinweis darauf gefunden werden können, dass mehr gekifft werde, wenn Marihuana per Krankenschein erhältlich sei.
Die im Fachjournal „Lancet“ veröffentlichte Studie zeige keine Auswirkungen in 21 Staaten, in denen medizinisches Marihuana legalisiert wurde: Der Drogenkonsum der Jugendlichen, untersucht wurden die Daten von 13- bis 18-Jährigen, habe sich nicht verändert. Auch wenn unterschiedliche Gruppen betrachtet würden, etwa nach Bildung, Herkunft, Geschlecht oder Hautfarbe, ergebe sich keine Zunahme.
Studienleiterin Deborah Hasin sagte, dass in den Staaten mit Medizinmarihuana der Konsum zwar höher sei als in den anderen Staaten – das sei so aber auch schon vor der Freigabe so gewesen. Die medizinische Legalisierung habe den Verbrauch nicht beeinflusst. „Weil der Konsum von Marihuana bei Jugendlichen zu späteren Schäden führen kann, sollten wir die Faktoren erforschen, die zu diesem Konsum führen.“ Die Freigabe als Arznei sei aber kein solcher Umstand.
Seit den 90er Jahren haben immer mehr Bundesstaaten in den USA Marihuana für medizinische Zwecke erlaubt, darunter Kalifornien, Colorado, Illinois, Washington, Arizona und New York. Auch in anderen Ländern wie Israel wird das Mittel eingesetzt, um beispielsweise Übelkeit zu bekämpfen. Den beiden Hauptwirkstoffen Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol wird eine krampflösende und schmerzlindernde Wirkung zugeschrieben.
Befürworter sehen einen großen Nutzen etwa für Menschen mit chronischen Schmerzen, Patienten mit Krebs oder Aids-Kranke. Kritiker weisen unter anderem auf mögliche Nebenwirkungen des Rauschmittels wie Schwindel und Wahrnehmungsstörungen hin.
Das einzige in Deutschland zugelassene Medikament auf der Basis von Cannabis ist Sativex. Viele Kassen übernehmen die Kosten. Schwer kranke Menschen dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte auch getrocknete Blüten oder Blätter über Apotheken beziehen.
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