Die Bayerische Zentralstelle für Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat gegen einen südbayerischen Zahnarzt wegen Abrechnungsbetrugs in 20 Fällen Anklage zum Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben. Dabei soll der Zahnarzt bandenmäßig gehandelt haben. Schaden laut Anklageschrift: mehr als 19 Millionen Euro.
Bereits 2017 waren die ersten Anzeigen eingegangen; die Ermittlungsakte ist mehr als 1000 Seiten stark. Konkret wird vermutet, dass der Zahnarzt Leistungen abrechnete, die er gar nicht selbst in seiner Praxis erbracht hatte. Vielmehr sollen die Behandlungen von den Strohleuten durchgeführt worden sein, bei denen aufgrund von Abtretungen und Bankenvollmachten von Scheinselbstständigen auszugehen ist.
Die ZKG geht in ihrer Anklage aufgrund der Ermittlungen davon aus, dass der Zahnarzt auf diese Weise in 20 Quartalsabrechnungen in den Jahren 2013 bis 2017 nicht abrechenbare ärztliche Leistungen abgerechnet hat, und zwar bandenmäßig zusammen mit weiteren Zahnärzten und Verwaltungsangestellten.
Zentraler Vorwurf der Anklage ist, dass mehrere Zahnkliniken in Südbayern nach außen in Form von Praxisgemeinschaften, also als Zusammenschluss von Zahnärzten in freier Praxis, betrieben worden sein sollen, obwohl dies nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach. Tatsächlich sollen die weiteren Zahnärzte Angestellte des Angeschuldigten gewesen sein.
Dies würde nach Auffassung der ZKG wegen eines Missbrauchs der Kooperationsform dazu führen, dass sämtliche zahnärztlichen Leistungen nicht hätten abgerechnet werden können, dass also keine Zahlungsansprüche gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern (KZVB) entstanden waren. Diese konnte wegen der Verschleierung in den Fällen auch ihren Prüfpflichten nicht korrekt nachkommen.
Zusätzlich soll der angeklagte Zahnarzt Leistungen für eigene ärztliche Leistungen abgerechnet haben, obwohl er selbst nicht mehr als Zahnarzt tätig gewesen sein soll.
Durch dieses Vorgehen soll bei der KZVB ein Schaden von insgesamt über 19 Millionen Euro entstanden sein. Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Anzeige eines angestellten Arztes bei der Polizei. Später folgte auch eine Anzeige der KZVB.
Warum der Zahnarzt die Leistungen selbst abrechnete und nicht über die Praxen seiner Strohleute, ist nicht bekannt. Ab 2015 hätte er die Standorte auch als MVZ führen können. So drohen nun auch steuerrechtliche Verfahren.
Im Ermittlungsverfahren, das in enger Zusammenarbeit mit dem Fachkommissariat K3 der Kriminalpolizeiinspektion Kempten geführt wurde, äußerte sich der Arzt nicht zu den Vorwürfen.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden.
APOTHEKE ADHOC Debatte