Contergan-Opfer

Streit um Grünenthal-Boykott

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Mehr als 50 Jahre nach der Markteinführung des Schlafmittels Contergan haben Opfer des Arzneimittel-Skandals einen Rechtsstreit gegen die Unternehmerfamilie Wirtz gewonnen. Der Familie gehört der Contergan-Hersteller Grünenthal und die Dalli-Gruppe, die Waschmittel und Kosmetika herstellt. Der Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer (BCG) darf wieder zum Boykott von Produkten der Dalli-Gruppe und Grünenthal aufrufen.

Das Kölner Landgericht hob am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf zu Produkten der Dalli-Gruppe auf. Das Gericht habe Zweifel, dass die Dalli-Gruppe erst 2009 von dem schon 2007 ergangenen Boykottaufruf gewusst habe, begründete die Richterin ihr Urteil. Dalli will gegen die Entscheidung vorgehen.

Die Conterganopfer hatten zum Boykott von Medikamenten, Waschmittel und Kosmetika aus der Familiengruppe in Stolberg bei Aachen aufgerufen, um eine Entschädigung von fünf Milliarden Euro zu erwirken. Die Dalli-Gruppe erwirkte per einstweiliger Verfügung ein sofortiges Verbot, das vom Landgericht nun aufgehoben wurde. Ob der Boykottaufruf rechtens war, darüber entschied das Gericht nicht. Dafür müsse das Unternehmen ein Hauptsacheverfahren anstrengen.

Die Dalli-Gruppe kündigte an, sie werde „alle zu Gebote stehenden juristischen Mittel ausschöpfen, um den Boykott-Aufruf zu unterbinden“. Die Entscheidung des Gerichts sei allein aus formalen Erwägungen erfolgt und sage nichts über die Rechtmäßigkeit des Boykottaufrufs aus. An den Vorgängen um Contergan seien die Unternehmen der Dalli-Gruppe in keiner Weise beteiligt gewesen, sagte Geschäftsführer Ulrich Grieshaber in einer Mitteilung.

Der Contergan-Strafprozess gegen Grünenthal war 1970 wegen geringer Schuld eingestellt worden. Nach einem Vergleich mit den Opfern zahlte das Unternehmen 110 Millionen Mark in die Contergan-Stiftung und will im Juli freiwillig weitere 50 Millionen Euro einzahlen.

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