Arbeitsgericht

Strafverfahren ist Kündigungsgrund dpa, 19.06.2012 11:47 Uhr

Berlin - 

Verschweigt ein Chefarzt bei seiner Einstellung Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren, darf er fristlos entlassen werden. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden. Die Klage des Mediziners gegen seine Kündigung wurde zurückgewiesen.

Im konkreten Fall hatte zum 1. November 2009 ein habilitierter Facharzt bei einem Krankenhaus im Raum Darmstadt als Leiter der Gynäkologie und Geburtshilfe angefangen. Der Arzt unterzeichnete dabei nach Angaben des Gerichts eine Erklärung, wonach unter anderem kein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Er verpflichtete sich außerdem, eingeleitete Verfahren oder

Verurteilungen zu melden.

Im August 2010 wurde der Mediziner von einem Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung eines Neugeborenen zu einer Geldstrafe von 13.500 Euro verurteilt. Der Fall ging auf das Jahr 2002 zurück. Damals arbeitete der Mann in einer Klinik in Niedersachsen und soll einen Kaiserschnitt zu spät eingeleitet haben. Das Strafverfahren war wegen eines Schmerzensgeldprozesses zeitweise ausgesetzt. Als der neue Arbeitgeber aus der Presse von der Verurteilung erfuhr, wurde der Chefarzt entlassen. Zu Recht, entschied nun das Landesarbeitsgericht.