Großbritannien

Straffreie Sterbehilfe

, Uhr

Großbritannien will Richtlinien für eine straffreie Sterbehilfe benennen. Dabei gehe es darum, „die Faktoren aufzulisten, die wahrscheinlich ein Strafverfahren auslösen werden, und diejenigen, die dies nicht tun“, sagte der Leiter der britischen Anklagebehörde Keir Starmer. Einzelheiten sollen am Mittwoch vorgestellt werden. Mindestens 115 Briten sind bislang in die Schweiz gereist, um in der Sterbeklinik Dignitas von einem Angehörigen beim Selbstmord begleitet zu werden. Gegen keinen der Angehörigen wurde bislang ein Strafverfahren eingeleitet.

Sterbehilfe bleibe im Königreich aber weiterhin eine Straftat, sagte Starmer. Die Richtlinien für eine wahrscheinliche Straffreiheit sollen demnach nur das Selbstmordgesetz von 1961 präzisieren. Eine Strafverfolgung der Sterbehilfe entscheidet sich demnach unter anderem daran, ob derjenige, der sich für einen Selbstmord entscheidet, einen eindeutigen und schriftlichen Entschluss gefasst hat, ob er ermutigt oder begleitet wurde und ob der Helfende einen finanziellen Nutzen von dem Tod hat.

Die Richtlinie ist nötig geworden, nachdem eine Frau, die an Multipler Sklerose leidet und einen Tod in einer Sterbeklinik in Betracht zieht, beim obersten Gericht des Königreichs auf eine Klarstellung des Gesetzes pochte. Die 46-jährige Debbie Purdy wollte verbindlich wissen, ob ihr Ehemann von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, wenn dieser sie zum Sterben in die Schweiz bringt. In Deutschland wäre eine solche Begleitung nicht strafbar.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte