Urteil

Strafe wegen Sex ohne Kondom

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Weil er beim Sex kein Kondom benutzte und seinem Liebhaber seine Krankheit verschwieg, ist ein HIV-Infizierter vom Landgericht in Kleve zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der 37-Jährige muss zudem 3000 Euro an die Aids-Hilfe zahlen. Das Gericht verurteilte den Mann aus Goch am Donnerstag wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Der 24 Jahre alte Liebhaber aus Weeze trägt seit der kurzen Liaison im Januar 2006 ebenfalls das tödliche Virus in sich. Ob er sich aber tatsächlich beim Angeklagten angesteckt hat, konnte nicht geklärt werden. Die beiden Männer hatten sich über eine Videotext- Seite, die von Homosexuellen genutzt wird, kennengelernt.

Das Amtsgericht hatte die Sache im Juli an das Landgericht verwiesen, weil der Verdacht bestand, der Angeklagte habe sich des versuchten Totschlags schuldig gemacht. Der gelernte Groß- und Einzelhandelskaufmann hatte im Prozess angegeben, sich über die möglichen Folgen für seinen Liebhaber keine Gedanken gemacht zu haben. Warum er den Callcenter-Agenten nicht warnte, konnte er nicht erklären. Von seiner Erkrankung hatte er schon seit 2004 gewusst.

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