Keine Irreführung durch Apothekentest Julia Pradel, 19.06.2014 13:53 Uhr
Veröffentlichungen von Stiftung Warentest oder Öko-Test polarisieren: Während die Gewinner mit den entsprechenden Siegeln werben, beschweren sich die Verlierer oft über die Methoden. Wasser auf die Mühlen der Kritiker ist das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG): Die Richter sehen die Gefahr der Irreführung der Verbraucher. Hubertus Primus, Vorstand der Stiftung Warentest, sieht die eigene Testpraxis durch das Urteil bestätigt.
In dem Verfahren ging es um das Öko-Test-Siegel „Gesamturteil sehr gut“, mit dem Taurus Pharma seinen antimykotischen Nagellack Ciclopoli (Ciclopirox) beworben hatte. Der Verein Integritas hatte geklagt und Recht bekommen, Revision wurde nicht zugelassen. Die Richter kritisierten die Werbung als irreführend: Das Siegel suggeriere eine umfassende Prüfung, die in Wahrheit nicht stattgefunden habe.
Der Verbraucher erwarte aber, dass Stiftung Warentest und Öko-Test vor der Vergabe der Testsiegel die Produkte einer eigenen umfangreichen Prüfung unterziehen. Das sieht Primus genauso: „Das Gericht bestätigt unsere Praxis, dass es ein Qualitätsurteil nur nach umfassender Prüfung geben kann“, sagt er. Die Entscheidung des OLG sieht Primus daher nicht als Kritik an Stiftung Warentest – im Gegenteil: „Das Urteil finden wir gut und richtig.“
Aus Sicht von Primus muss zwischen Qualitätsurteilen, die nach einer umfassenden Prüfung vergeben werden, und Schnelltests unterschieden werden, bei denen nur einzelne Aspekte bewertet werden.
Für Medikamente beispielsweise gebe es bei Stiftung Warentest nur verbale Bewertungen, da nicht das Präparat selbst, sondern nur die Studienlage untersucht werden könne, so Primus. Da heißt es dann beispielsweise „geeignet“, „mit Einschränkung geeignet“ oder „wenig geeignet“. Mit diesen Beurteilungen können die Hersteller Primus zufolge nicht werben.
Für andere Produkte, wie zum Beispiel Kosmetika, werden bei Stiftung Warentest hingegen Qualitätsurteile – also Schulnoten und Siegel – vergeben. „Dann hat es aber umfassende Tests und Qualitätsuntersuchungen gegeben“, sagt Primus. Bei solchen umfangreichen Prüfungen müssten „alle Facetten eines Produkts“ untersucht werden, bei einer Kamera also zum Beispiel auch der Akku oder die Haltbarkeit des Geräts.
Dass bei Öko-Test auch Qualitätsurteile vergeben werden, wenn nicht umfangreich getestet wurde, sieht Primus kritisch: „Darüber hat es schon Auseinandersetzungen mit Öko-Test gegeben“, sagt er und verweist auf ein Mückenschutzmittel. Es reiche eben nicht aus, nur die Inhaltsstoffe und nicht die Wirkung zu untersuchen.
Wie aber passen Apothekentests dazu, bei denen auf der Grundlage einer kleinen Stichprobe ein Fazit gezogen wird? „Die Prüfung war sehr umfangreich, mit verschiedenen Fallkonstellationen“, erklärt Primus mit Verweis auf den aktuellen Test. „Stiftung Warentest erhebt aber keinen Anspruch auf Repräsentativität.“
In den Veröffentlichung wird daher genau auf die Formulierungen geachtet und immer auf die jeweilige Gruppe abgehoben. Wie die Schlagzeilen beim Leser ankommen beziehungsweise was die Medien daraus machen, steht auf einem anderen Blatt.
Primus findet solche Untersuchungen trotzdem nützlich: „Wir glauben, dass wir ein gutes Schlaglicht auf den Markt werfen“, sagt er. Der ist aus seiner Sicht zwar sehr heterogen. Tendenzen seien in den Tests aber durchaus erkennbar.
Stiftung Warentest hatte zuletzt 21 Vor-Ort- und 17 Versandapotheken untersucht, nur jeweils vier Apotheken erreichten ein „gut“. Das Fazit der Tester lautete, dass es nicht am Service, sondern eher an der fachlichen Qualität hapere. Insgesamt wurden in den Apotheken sechs Beratugsszenarien durchgespielt, außerdem sollte eine Rezeptur angefertigt werden.
Bei der ABDA war man mit den Testergebnissen nicht unzufrieden: Insgesamt habe sich die Bewertung im Vergleich zu früheren Testkäufen verbessert. Während 2010 nur 54 Prozent der Apotheken ein „gut“ oder „ausreichend“ erhalten hatten, waren es beim aktuellen Test 71 Prozent.