BGH sieht Scheingeschäft

Steuerschulden: Arztpraxis als „Verein“ betrieben Patrick Hollstein, 08.11.2024 08:06 Uhr

Berlin - 

Weil er Steuerschulden hatte, überführte ein Laborarzt aus Baden-Württemberg alle Vermögenswerte seiner Praxis in einen Verein. Ein reines Scheingeschäft, befand der Bundesgerichtshof (BGH) – und sprach den Mediziner vom Vorwurf des Abrechnungsbetrugs frei. Wegen Steuerhinterziehung wurde er trotzdem verurteilt.