Berufsrecht

Steuerbetrug kostet Approbation dpa, 14.12.2009 14:18 Uhr

Lüneburg - 

Wegen Steuerhinterziehung hat ein Augenarzt seine Approbation verloren. Ein notorischer Steuersünder dürfe kein Arzt sein, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover. Durch sein „schwerwiegendes, beharrliches steuerliches Fehlverhalten“ sei der Arzt zur Ausübung seines Berufes „unwürdig“, entschied das OVG. Der Mediziner habe zu Recht seine Approbation verloren.

In dem Fall geht es um einen niedergelassenen Augenarzt, der zehn Jahre lang erhebliche Teile seines Praxis-Einkommens beim Finanzamt nicht angegeben hatte. Sein Steuerrückstand einschließlich Zinsen beträgt 877.000 Euro. Wegen Steuerhinterziehung wurde er bereits zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Zur Begründung für seine falschen Angaben in den Steuererklärungen hatte der Arzt eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation angeführt. Das Finanzamt hatte dies wegen der Einkünfte von durchschnittlich mehr als 200.000 Euro pro Jahr als „aberwitzig“ bezeichnet.

Wer als Arzt dem Fiskus Steuern in dieser Weise und mit solcher Beharrlichkeit entziehe, sei „unwürdig“, entschied das OVG. Denn er verliere „auch ohne unmittelbar berufsbezogenes Fehlverhalten das notwendige Vertrauen in die vorrangig am Wohle seiner Patienten und nicht an seiner eigenen finanziellen Lage orientierten ärztlichen Berufsausübung“.