Steroide: PTA-Schwestern bestehlen Apotheker APOTHEKE ADHOC, 30.01.2018 13:34 Uhr
Rund ein Jahr lang besorgte eine Mitarbeiterin einer Münchner Apotheke ihrem damaligen Freund illegal Dopingmittel für den Muskelaufbau und machte schließlich auch noch ihre jüngere Schwester zur Komplizin. Dem Apotheker ist so ein Schaden im Wert von rund 139.500 Euro entstanden. Jetzt wurden die beiden PTA vom Amtsgericht München zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Im Frühjahr 2015 begann die 29-Jährige nach Angaben des Amtsgerichts München, ihrem Freund ein in der Fitness- und Bodybuilding-Szene aufgrund der gleichzeitig muskelaufbauenden und fettreduzierenden Wirkung gefragtes Wachstumshormon zu besorgen. In der Apotheke, in der sie als PTA angestellt war, war sie auch mit der eigenständigen Bestellung der Medikamente betraut. So konnte sie ohne größere Probleme die Präparate bestellen. Anschließend übergab sie die Steroide ihrem damaligen Partner.
Da das Präparat allerdings auch im Einkauf sehr teuer ist, hatte die PTA irgendwann Angst, dass ihrem Chef die Fehlbeträge auffallen würden. Um dies besser verschleiern zu können, holte sie ihre Schwester mit ins Boot, die in einer Filiale desselben Apothekers arbeitete. Die 23-Jährige wickelte fortan einen Teil der Bestellungen von dort ab. Insgesamt haben die Schwestern so Steroide im Wert von 137.317,96 Euro darunter Testosteronpräparate im Wert von 2.186,10 Euro dem 32-jährigen Freund der großen Schwester übergeben.
Ihrem Chef fiel erst im Laufe des Jahres 2015 auf, dass die Gewinne seiner Apotheken bei guten Umsätzen zurückgegangen waren. Er versuchte es daher zunächst mit Einsparungen, doch als auch die keine Wirkung zeigten, forschte er genauer nach der Ursache des Gewinnrückgangs. Im Dezember 2015 habe er die auffälligen Bestell- und Liefervorgänge für das Hormonpräparat festgestellt, ohne dass im Computersystem ein passender Patient dafür zu finden war. Nach Abgleich der Dienstpläne aller Mitarbeiter habe sich dann herausgestellt, dass nur die beiden Schwestern zu allen Zeitpunkten der Bestellungen im Dienst waren.
Daraufhin machte der Apotheker den beiden Frauen offenbar das Angebot, auf eine Anzeige zu verzichten, wenn sie den Schaden komplett begleichen würden. Fast ein Jahr verhandelten er und seine beiden ehemaligen Angestellten dann über die Modalitäten einer außergerichtlichen Einigung, die am Ende dann doch nicht zustande kam. Im Januar 2017 erstattete der Apotheker Anzeige.
Vor Gericht stellte sich heraus, dass die – inzwischen gescheiterte – Beziehung der 29-Jährigen zu dem Bodybuilder wohl eine recht einseitige Sache gewesen war. Während die PTA offenbar echte Gefühle hatte und deshalb kriminell wurde, gab der ermittelnde Polizeibeamte im Prozess an, dass aus dem Chatverlauf ersichtlich gewesen sei, dass der Freund nur mit ihren Gefühlen gespielt und sie um den Finger gewickelt hatte. Die Frau sei vor Liebe offensichtlich völlig blind gewesen.
Das Schöffengericht wertete bei seiner Urteilsfindung zu Gunsten der beiden angeklagten Frauen, „dass sie sofort ein umfangreiches Geständnis abgelegt haben, die Taten zutiefst bereuen, berufliche Nachteile und hohe Schadensersatzforderungen deshalb haben, sowie, dass sie beide nicht vorbestraft sind“. Beide PTA wurden wegen unerlaubtem Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise acht Monaten verurteilt. Als Bewährungsauflage haben sie je 5000 Euro in Raten zur Wiedergutmachung an den Apotheker zu zahlen.
Dem Ex-Freund wird in einem separaten Verfahren der Prozess gemacht. Der 32-Jährige behauptet, auf Initiative der älteren Schwester gelegentlich Hormonpräparate gegen Bezahlung erhalten zu haben, wobei ihm von ihr vorgespielt worden sei, dass alles legal ablaufe. Nach Auffassung des Gerichts war aber nach den auf den beschlagnahmten Handys gesicherten Chatverläufen auszuschließen, dass die ältere Schwester noch andere Personen mit Dopingmitteln versorgt hatte.